# taz.de -- Kommentar Rente: Die Zielgruppe ist zu klein
       
       > Arbeitsministerin von der Leyen hat eine Zuschussrente für
       > Geringverdiener ins Gespräch gebracht. Allerdings betrifft das nur einen
       > kleinen Personenkreis.
       
       Soll diejenige, die jahrzehntelang gearbeitet und Kinder erzogen hat und
       trotzdem nur eine Minirente bezieht, am Ende mehr haben als nur die
       Sozialhilfe, die Grundsicherung, die jedem zusteht, ganz gleich wie lange
       er oder sie erwerbstätig war?
       
       Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Frage mit einem klaren Ja
       beantwortet: Wer so lange gearbeitet hat, auch in Teilzeit, der soll später
       mehr Ruhegeld bekommen als nur eine Minirente plus Aufstockung in Höhe von
       Hartz IV.
       
       Kommt der Vorschlag von der Leyens durch, dann wird die Minirente ergänzt
       bis zu einem monatlichen Alterseinkommen in Höhe von 850 Euro. Das klingt
       großzügig, und viele GeringverdienerInnen, unständig Beschäftigte,
       Teilzeitjobber zücken wahrscheinlich schon die Taschenrechner, um sich ihre
       Chancen auf ein Altersruhegeld auszurechnen, das etwa 150 Euro höher ist
       als Hartz IV.
       
       Doch es gibt Bedingungen, und da sieht der Vorschlag nicht mehr so
       großartig aus. So müssen die GeringverdienerInnen zuerst 30, später 35
       Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben. Sie
       müssen zusätzlich jahrzehntelang privat in die Riesterrente einzahlen,
       womöglich 3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Der Ertrag aus dieser Rente wird
       ebenso angerechnet auf den Anspruch wie das Einkommen des Partners im
       Alter. Das verkleinert den Kreis der BezieherInnen enorm.
       
       Vor allem aber: Vielen Leuten mit prekärer Erwerbsbiografie nützt die
       geplante Sozialleistung nichts. Wer viele Jahre selbständig auf
       Honorarbasis und ohne Sozialversicherung arbeitet, erfüllt nicht die
       Bedingungen, obwohl es ja gerade diese Gruppe der Erwerbstätigen ist, die
       des besonderen Schutzes bedarf.
       
       Alleinstehende, alleinerziehende Frauen, die jahrzehntelang in schlecht
       bezahlter Teilzeitarbeit jobbten, Kinder erzogen - sie jedoch dürften
       profitieren. Und das ist zu begrüßen.
       
       Spannend sind aber die künftigen Nebenwirkungen: Was passiert, wenn
       schlecht bezahlte Angestellte ihren Job verlieren, sich selbständig machen
       sollen und damit möglicherweise ihre Chance auf eine spätere Zuschussrente
       verlieren? Und werden viele GeringverdienerInnen im Alter vielleicht mal
       lieber nicht mit dem Partner zusammenleben, um einen Anspruch auf die
       Zuschussrente nicht zu verlieren? Das wiederum kommt einem bekannt vor. Am
       Ende riecht es wieder nach Hartz IV.
       
       8 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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