# taz.de -- Reform des Wahlrechts: Union und FDP im Alleingang
       
       > Die Regierungsparteien haben sich auf einen Entwurf für die
       > Wahlrechtsreform geeinigt. Nächste Woche soll im Bundestag abgestimmt
       > werden. Aber die Opposition läuft Sturm.
       
 (IMG) Bild: Kompliziert und verfassungswidrig, urteilten die Richter über das deutsche Wahlrecht.
       
       BERLIN dpa/dapd | Union und FDP wollen im Alleingang die vom
       Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts durchsetzen.
       Ihre Vertreter kündigten am Mittwoch in Berlin an, in der kommenden Woche
       ein entsprechendes Gesetz im Bundestag zu beschließen. SPD und Grüne
       kündigten eine Verfassungsklage gegen das schwarz-gelbe Konzept an.
       
       Unionsfraktions-Vize Günter Krings sagte nach einer Sitzung des
       Innenausschusses, man habe sich mit der FDP auf eine Regelung verständigt,
       die die Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetze. Damit gebe es bald wieder
       ein "gültiges und verfassungskonformes Wahlrecht". Der jetzt beschlossene
       Entwurf schließe das negative Stimmgewicht aus, betonte der
       stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion. "Die Ursache für dieses,
       ist die bisherige Möglichkeit, Landeslisten zu verbinden. Unsere Lösung
       besteht darin, diese Verbindungsmöglichkeit abzuschaffen", sagte er. Damit
       könnten die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht
       mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet
       werden.
       
       Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative
       Stimmengewicht, das aus der Verbindung von Mehrheits- und
       Verhältniswahlrecht rührt, für verfassungswidrig erklärt. Künftig müsse
       verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen unter Umständen
       mehr Mandate dadurch erhält, dass sie in bestimmten Ländern weniger
       Zweitstimmen bekommt. Das Gericht hatte für die Änderung eine Frist bis 30.
       Juni gesetzt - wegen Differenzen in der Koalition wurde diese aber nicht
       eingehalten.
       
       ## Mangelnde Fairness?
       
       Die Grundstruktur des bewährten Wahlrechts werde damit nicht angetastet,
       betonte Krings. Wie der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan
       Ruppert, darlegte, sei dadurch tendenziell auch eine Reduzierung von
       Überhangmandaten möglich. Dazu würde eine sogenannte Reststimmenverwertung
       geschaffen, um "mangelnde Fairness" auszugleichen.
       
       Ist die Zahl der Zweitstimmen einer Partei, die in den 16 Ländern nicht zu
       einem Sitz geführt haben, größer als die im Bundesdurchschnitt für ein
       Mandat erforderliche Stimmenzahl, sollen dem Entwurf zufolge zum Ausgleich
       weitere Mandate vergeben werden. "Solange eine Partei Überhangmandate hat,
       werden ihr diese Extrazusatzmandate nicht zugesprochen", sagte Ruppert.
       
       SPD und Grüne nannten das Konzept nicht nachvollziehbar und willkürlich.
       "Das Versprechen, gleiches Stimmengewicht für alle, wird nicht
       eingehalten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion,
       Thomas Oppermann. Die Koalition erhalte "sich den machtpolitischen
       Sondervorteil der Überhangmandate". Deshalb werde man vor das
       Verfassungsgericht ziehen. "Wie sehen uns in Karlsruhe wieder", kündigte
       der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, an.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Regelung für
       verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber auferlegt, das sogenannte
       "negative Stimmgewicht" zu beseitigen. Ein solches liegt vor, wenn mehr
       Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen
       oder umgekehrt weniger Zweitstimmen einer Partei bundesweit mehr Mandate
       einbringen.
       
       21 Sep 2011
       
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