# taz.de -- Schwarz-Gelb im Alleingang: Neues Wahlrecht beschlossen
       
       > Fast drei Monate gab es kein gültiges Bundeswahlgesetz. Nun setzte
       > Schwarz-Gelb den eigenen Vorschlag durch. Die Opposition sieht darin
       > einen "Anschlag auf die Demokratie" und will klagen.
       
 (IMG) Bild: Künftig dürfen die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden.
       
       BERLIN dpa | Deutschland hat wieder ein gültiges Wahlrecht. Im Alleingang
       setzte die schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag im Bundestag ihre Position
       für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch.
       
       SPD, Grüne und Linkspartei kündigten allerdings sofort Klage dagegen vor
       dem Bundesverfassungsgericht an. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach
       von einem "Anschlag auf die parlamentarische Demokratie".
       
       Seit fast drei Monaten hatte es keine gültige Grundlage für eine
       Bundestagswahl mehr gegeben. Eine Frist der Karlsruher Richter, bis zum 30.
       Juni für eine Neuordnung zu sorgen, hatten Union und FDP verstreichen
       lassen. Nach Ansicht von Verfassungsexperten wäre deshalb auch eine
       vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.
       
       Die Koalition verteidigte ihr Konzept. Damit werde am bewährten Wahlrecht
       festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe aus Karlsruhe erfüllt, erklärte
       Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU).
       SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann widersprach: "Sie benutzen
       das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt." Sein Grünen-Kollege Beck meinte,
       Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament "ergaunern".
       
       Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative
       Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dies kann in bestimmten
       Fällen bislang dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei
       bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit
       Überhangmandaten auf, auf die Parteien Anspruch haben, wenn sie in einem
       Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der
       Zweitstimmen zustehen.
       
       Mit der zwischen Union und FDP vereinbarten Änderung wird die bislang
       mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig
       dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei
       nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die
       künftig verbleibenden "Reststimmen" werden zusätzliche Mandate vergeben.
       
       In ihrem Entwurf schlug die SPD vor, Ausgleichs- für Überhangmandate
       einzuführen. Grüne und Linkspartei plädieren im Prinzip dafür, das
       Entstehen von Überhangmandaten durch eine Verrechnung zwischen den
       Landeslisten einer Partei zu verhindern.
       
       29 Sep 2011
       
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