# taz.de -- Internet-Telefon-Überwachung: Kein direkter Draht zu Skype
       
       > Kann Skype über eine Schnittstelle in Luxemburg abgehört werden? Die
       > dortige Generalstaatsanwaltschaft bestreitet das. Stimmte es, wäre ein
       > Staatstrojaner unnötig.
       
 (IMG) Bild: Alles im Blick? Skype.
       
       FREIBURG taz Muss die Polizei mit Trojanern in private Computer eindringen,
       um Skype-Telefonate abzuhören? Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte dies in Frage gestellt. Es sei doch
       möglich, über eine Schnittstelle direkt bei Skype abzuhören. Die
       Luxemburger Justiz bestreitet jedoch, dass es diese Möglichkeit gibt.
       
       Die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Trojaner-Einsätze erfolgten
       ganz überwiegend, um Internet-Telefonate abzuhören. Weil Gespräche via
       Skype verschlüsselt sind, nutzt die Polizei Spionage-Software, um die
       Signale im Computer - also an der Quelle - abzugreifen, bevor sie
       verschlüsselt werden. Die Polizei nennt das
       Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz: Quellen-TKÜ.
       
       Die Quellen-TKÜ ist derzeit aber heiß umstritten, weil zumindest die
       Trojaner in Bayern mehr konnten, als sie durften, und außerdem
       Sicherheitslücken in den überwachten Computern verursacht haben sollen.
       
       Leutheusser-Schnarrenberger hält den Trojaner-Einsatz für überflüssig -
       zumindest, wenn es um Gespräche mit dem wichtigsten Anbieter Skype geht.
       Der sitze nämlich in Luxemburg, einem EU-Staat. Dort könne man
       Schnittstellen zum Abhören der Gespräche nutzen, meinte die Ministerin
       vorige Woche vor Journalisten in Berlin.
       
       Beraten wurde sie dabei vom Chaos Computer Club. Dessen Sprecherin
       Constanze Kurz erklärt: "Alle Kommunikationswege haben gesetzliche
       Abhörschnittstellen." Das sei in ganz Europa gesetzlich so geregelt.
       
       Ihr Sprecher-Kollege Frank Rieger vermutet, dass die Polizei nur eine
       Ausrede gesucht habe, um den Trojaner-Einsatz in Computern als
       Ermittlungsinstrument durchzusetzen. Bundeskriminalamt und
       Bundesanwaltschaft beharren aber darauf, dass Skype-to-Skype-Gespäche nicht
       wie üblich beim Provider (also Skype) abgehört werden können. Deshalb
       brauche man die Quellen-TKÜ. Normal abhören könne man nur, wenn von Skype
       aus mit dem Festnetz telefoniert werde, dann aber wende man sich an den
       Festnetzprovider. Lügen die Sicherheitsbehörden also? Schon seit Jahren?
       
       ## "Das tun wir nicht"
       
       Die Beweisführung ist schwierig. Skype sagt auf Anfrage nur, man "möchte
       sich nicht an dieser Diskussion und den damit verbundenen Spekulationen
       beteiligen". 2009 erklärte das Unternehmen zwar, man kooperiere mit
       Strafverfolgungsbehörden, "wo es legal und technisch möglich sei". Wegen
       dieser Einschränkung ist die Aussage aber nicht viel wert.
       
       2007 wurde der damalige Sicherheitschef von Skype, Kurt Sauer, in einem
       Interview mit ZDNet gefragt: "Und Sie stellen weder Regierungen noch
       irgendwelchen Behörden oder Unternehmen Mittel zur Verfügung, um
       Skype-Gespräche abhören zu können?" Sauers Antwort: "Nein, das tun wir
       nicht." Ob Skype selbst Gespräche entschlüsseln kann, ließ er offen.
       
       In der Datenschutzerklärung von Skype steht allerdings, man stelle den
       Behörden "Kommunikationsinhalte und Verkehrsdaten" zur Verfügung, wenn sie
       rechtmäßig angefordert werden.
       
       Wie sieht es nun mit der gesetzlichen Abhörschnittstelle in Luxemburg aus?
       Tatsächlich sind auch dort alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet,
       der Polizei das Abhören zu ermöglichen. Aber: "Skype ist in Luxemburg nicht
       als Telekommunikationsunternehmen eingestuft", erklärte Jeannot Nies, der
       Erste Generalanwalt bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft, auf Anfrage
       der taz. Die Einstufung habe das Luxemburger Regulierungsinstitut
       vorgenommen, nicht die Polizei.
       
       "Die Luxemburger Polizei kann Skype-zu-Skype-Gespräche daher nicht
       abhören", sagt Nies. Deshalb sei hierbei auch keine Rechtshilfe für die
       Polizeien anderer Staaten möglich. Nur wenn es um Vertragsdaten von
       Skype-Kunden gehe, könne die Luxemburger Justiz helfen.
       
       Einen Trost gibt es aber für die FDP. In Luxemburg wird auch keine
       Quellen-TKÜ eingesetzt. "Den Einsatz von Trojanern durch die Polizei fänden
       wir rechtsstaatlich bedenklich", sagt Jeannot Nies.
       
       20 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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