# taz.de -- Porträt Dieter Glietsch: Der bürgernahe Expolizist
       
       > Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten existiert bisher nur in Berlin –
       > dank Expolizist Dieter Glietsch. Nun unterstützt er die Linke dabei, dass
       > die Bundespolizei nachzieht.
       
 (IMG) Bild: Seit Juni im Ruhestand: Dieter Glietsch.
       
       BERLIN taz | Er ist Polizist von der Pike auf, war Inspekteur der Polizei
       in Nordrhein-Westfalen und Berliner Polizeipräsident. Gegen den
       hartnäckigen Widerstand von Gewerkschaften und Personalräten hat er in
       seiner neunjährigen Amtszeit an der Spree durchgesetzt, was
       Bürgerrechtsgruppen über 30 Jahre gefordert haben. Die 13.000 Uniformträger
       der Hauptstadtpolizei sind seit 2011 verpflichtet, ihren Namen - oder
       wahlweise eine individuelle Nummer - zu tragen. Das gibt es nur in Berlin.
       
       Seit Juni ist Dieter Glietsch im Ruhestand. Auf Bundesparkett ficht er
       weiter für die Sache. Als Sachverständiger war er am Montag im
       Innenausschuss des Bundestags geladen. Die Linke hat beantragt, auch für
       die Bundespolizei die Kennzeichnungspflicht einzuführen. Aussicht auf
       Erfolg besteht derzeit nicht.
       
       Bundespolizisten hätten es schwer genug, so die Auffassung der
       Bundesregierung. Bei einer namentlichen Kennzeichnung bestünde die Gefahr,
       dass sich die Übergriffe auf die Beamten häuften. "Auch Polizisten haben
       Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht
       unberechtigten Anschuldigungen ausgesetzt werden", meinte der Inspekteur
       der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert, der als
       Sachverständiger das CSU-geführte Bundesinnenministerium vertrat.
       
       Bedenken wie die von Schubert hat Glietsch als Polizeipräsident
       zigtausendmal gehört. "Dabei handelt es sich um emotionale Vorbehalte, die
       nicht auf Tatsachen gestützt sind", sagte Glietsch am Montag. Er verwies
       darauf, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte keinerlei Einwände gegen
       die Regelung erhoben habe. Dass er, Glietsch, ein Gutachten in Auftrag
       gegeben habe.
       
       Das Ergebnis: Polizeiübergriffe sind bei einer individuellen Kennzeichnung
       leichter aufzuklären. Aber das alles sei für ihn nicht ausschlaggebend
       gewesen, Berlins Polizisten zur Kennzeichnung zu verpflichten, erklärte
       Glietsch. Er halte das Tragen von Namenschilder an der Dienstkleidung
       vielmehr "für eine selbstverständliche Geste der Service- und
       Kundenorientierung". Von einer modernen und bürgernahen Polizei "kann das
       erwartet werden".
       
       8 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Berliner Senat
       
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