# taz.de -- Polizisten klagen gegen Kennzeichnung: Der Schilder-Kampf geht weiter
       
       > Vier Polizeibeamte ziehen mit Musterklagen gegen die
       > Kennzeichnungspflicht vor Gericht. Gewerkschaft der Polizei unterstützt
       > sie - notfalls bis zum Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Schöne Bescherung: Polizisten mögen das Namensschild nicht
       
       Mehr als 30 Jahre lang haben Gewerkschaften und Personalräte der Polizei
       erbitterten Widerstand gegen die Einführung der Kennzeichnungspflicht
       geleistet. Eigentlich müssten sie nun öffentlich eingestehen: Der Kampf ist
       verloren. Denn seit dem 25. Juli sind in der Polizeibehörde kleine silberne
       Schildchen in Umlauf, die jede Polizistin und jeder Polizist fortan an der
       Uniform tragen muss. Aber die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt nicht
       auf. Vier Polizisten würden stellvertretend für ihre Kollegen gegen "die
       Zwangskennzeichnung" klagen, kündigte der GdP-Landeschef Michael Purper am
       Dienstag an. Es dürfte ein langer Rechtsstreit werden.
       
       Berlin ist das erste und bislang einzige Bundesland, das seine Polizisten
       zum Tragen von Namens- beziehungsweise Nummernschildern verpflichtet. Die
       entsprechende Geschäftsanweisung war noch vom früheren Polizeipräsidenten
       Dieter Glietsch erlassen worden. Eigentlich ist sie schon seit Anfang des
       Jahres in Kraft, umgesetzt wird sie aber erst seit Ende Juli, weil die
       Beschaffung der Schilder so lange gedauert hat. Auch jetzt sind noch nicht
       alle der rund 13.000 Uniformträger ausgestattet. Die letzten, die an der
       Reihe sind, sind die Angehörigen der geschlossenen Einheiten. In ihrem Fall
       geht es um eine Spezialanfertigung auf Stoff in Form einer fünfstelligen
       Nummer, die am Einsatzanzug auf Brust und Rücken angebracht wird. Normale
       Streifenbeamte hingegen bekommen zwei silberne Schildchen - eins mit ihrem
       Namen und eins mit einer fünfstelligen Nummer. Mit welchem sie sich dem
       Bürger präsentieren, ist ihnen selbst überlassen.
       
       Die vier Kläger aus den Reihen der Polizei - "unsere Top vier", wie GdP
       Chef Purper sagte - standen den Journalisten am Dienstag auf der
       GdP-Pressekonferenz Rede und Antwort. Über ihre Identität verrieten sie nur
       so viel: Sie seien zwischen 35 bis 49 Jahre alt, auf Abschnitten der
       Direktionen 3 und 4 sowie beim Verkehrsdienst tätig. Zwei von ihnen trugen
       an ihrem blauen Uniformhemd das besagte Silberschildchen mit einer
       schwarzen, fünfstelligen Nummer. "Die GdP ist auf uns zugekommen", sagte
       einer. Die Zwangskennzeichnung werde vom Gros der Kollegen abgelehnt. Die
       meisten Kollegen trauten sich aber nicht, sich zu wehren. "Sie haben Angst,
       nicht befördert zu werden." Es sei schon genug damit, dass man am 1. Mai in
       Kreuzberg und bei ganz alltäglichen Einsätzen gegen häusliche Gewalt und
       gewalttätige Jugendliche ständig den Kopf hinhalte, sagte der Beamte mit
       der Nummer 19214. "Aber ich habe keine Lust, mich zum gläsernen Bürger
       machen zu lassen." In Zeiten der elektronischen Medien biete auch eine
       Nummer keinen Schutz der Privatsphäre. Die Kollegen befürchteten
       Nachstellungen von Kriminellen und hätten Angst um ihre Familien.
       
       Der Justiziar der GdP, Joachim Tetzner, kündigte an, die Klage durch alle
       Instanzen bis hin zum Verfassungsgericht zu treiben. Es gehe darum, endlich
       Klärung herbeizuführen. Immerhin stehe das Recht auf informationelle
       Selbstbestimmung auf dem Spiel. Die Chance für die GdP, das Verfahren zu
       gewinnen, schätzte er auf "50 zu 50". Purper verwies darauf, dass die
       Deutsche Bahn es einigen Zugbegleitern erlaube, auf ihren Namensschildern
       ein Pseudonym zu verwenden. Als Plädoyer für die Nummer wollte er das
       allerdings nicht verstanden wissen.
       
       16 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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