# taz.de -- Kommentar Sicherungsverwahrung: Zeit, sich zu gruseln
       
       > Dass die Länder sogar entlassene Straftäter wieder in Verwahrung nehmen
       > wollen, zeigt zu welchen Exzessen ein radikalisiertes Sicherheitsdenken
       > führt.
       
       Die Debatte um die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat hohe symbolische
       Bedeutung. Hier wird der Grundkonflikt von Freiheit versus Sicherheit auf
       den Punkt gebracht. Muss ein Straftäter die ganze Haftzeit über bangen, ob
       er nach Verbüßung der Strafe überhaupt entlassen wird? Die Justizminister
       wollen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wieder
       einführen, FDP-Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger lehnt dies ab.
       
       Dabei geht es nicht um viele Fälle. Wie die Praxis der vergangenen Jahre
       gezeigt hat, entpuppt sich ein Straftäter nur ganz selten erst in der Haft
       als nachhaltig gefährlich. Meist war dies schon vorher bekannt. Doch eine
       nachträgliche Korrektur des Strafurteils ist aus rechtsstaatlichen Gründen
       nicht möglich. Da waren unsere Gerichte zurecht streng und würden es wohl
       auch bei einer Neuregelung bleiben.
       
       Die Länder sollten lieber dafür sorgen, dass entlassene Straftäter
       ordentlich betreut werden und eine neue Lebensperspektive entwickeln
       können. Das forderte auch das Karlsruher Urteil im Mai: Ziel muss sein,
       dass Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe wieder in Freiheit leben
       können.
       
       Dass die Länder sogar entlassene Straftäter wieder in Verwahrung nehmen
       wollen, zeigt zu welchen Exzessen ein radikalisiertes Sicherheitsdenken
       führt. Ein Zusammenhang mit bereits verübten Straftaten ist da kaum noch zu
       erkennen. Der Schritt ist dann nicht mehr weit, vermeintlich gefährliche
       Menschen schon einzusperren, bevor sie überhaupt ein Verbrechen begangen
       haben. Wer alle Risiken vermeiden will, kann dies sicher gut begründen. Wer
       aber lieber in einem freiheitlich orientierten Rechtsstaat leben will, kann
       sich da nur noch gruseln.
       
       8 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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