# taz.de -- Unterbringung von Abschiebehäftlingen: Getrennte Haft, bessere Haft
       
       > Abschiebehaft ist weniger einschneidend, wenn sie nicht in normalen
       > Gefängnissen vollzogen wird. Ein Piloturteil fordert zumindest getrennte
       > Zellen.
       
 (IMG) Bild: Abschiebehäftlinge sollen getrennt von gewöhnlichen Straftätern untergebracht werden.
       
       FRANKFURT/MAIN taz | Abschiebehäftlinge dürfen nicht gemeinsam mit Straf-
       und Untersuchungshäftlingen untergebracht werden. Das entschied das
       Landgericht Leipzig. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JFD) spricht von einem
       "Pilotprozess".
       
       Geklagt hatte ein Mann aus Tunesien, der 1995 als Student nach Deutschland
       kam. Als er 2007 nach Ende des Studiums zurückkehren sollte, stellte er
       einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Anschließend tauchte er
       unter, stellte sich dann - und wurde in Abschiebehaft genommen. In der
       Justizvollzugsanstalt Leipzig teilte der Tunesier zunächst eine Zelle mit
       einem verurteilten Strafgefangenen, später mit einem Untersuchungshäftling.
       
       Das Landgericht Leipzig hat nun zwar die Anordnung der Abschiebehaft für
       rechtmäßig erklärt. Die Richter kritisierten aber die gemeinsame
       Unterbringung mit Straf- und Untersuchungshäftlingen. Diese sei
       "unzweifelhaft" rechtswidrig gewesen.
       
       Die Leipziger Richter bezogen sich auf die EU-Rückführungsrichtlinie, die
       seit Oktober 2010 in deutsches Recht umzusetzen war. Dort heißt es, dass
       Abschiebehäftlinge "gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen
       unterzubringen sind". Aber gilt das auch für U-Häftlinge? In Deutschland
       war das bisher umstritten. Im Leipziger Urteil wurde jetzt erstmals eine
       Trennung auch von U-Häftlingen angeordnet. Die Richter folgten dabei einer
       vom JFD eingeholten Stellungnahme der EU-Kommission.
       
       Die getrennte Unterbringung ist aus zwei Gründen wichtig. Zum einen
       empfinden es ausreisepflichtige Ausländer als stigmatisierend, wenn sie in
       eine Zelle mit verurteilten Straftätern oder dringend Tatverdächtigen
       gesteckt werden. Zum anderen sind die Sicherheitsanforderungen in
       Gefängnissen der Strafjustiz besonders hoch.
       
       ## "Eher ein normaler Alltag"
       
       "Wenn Abschiebehäftlinge ganz getrennt untergebracht werden, können ihre
       Lebensbedingungen eher an einen normalen Alltag angenähert werden", sagt
       Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst.
       
       Der JFD will mit weiteren Musterprozessen erreichen, dass
       Abschiebehäftlinge auch nicht mehr in getrennten Abteilungen normaler
       Gefangnisse untergebracht werden, wie dies heute in vielen Bundesländern,
       wie Bayern, üblich ist. Tatsächlich sieht die EU-Richtlinie vor, dass
       Abschiebehaft "grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgt". Nur
       wenn es diese in einem EU-Staat nicht gibt, ist getrennte Unterbringung in
       normalen Gefängnissen möglich. In Deutschland wird bisher allerdings auf
       die Situation im jeweiligen Bundesland abgestellt.
       
       Länder wie Bayern lehnen eigene Abschiebeeinrichtungen ab. Die
       Unterbringung in separaten Abteilungen von Strafanstalten sei wohnortnäher
       und erleichtere während der Haft Besuche von Angehörigen.
       
       Der JFD kritisiert grundsätzlich, dass in Deutschland immer noch "zu oft,
       zu leicht und zu lange" Abschiebehaft verhängt wird. Oft genügten
       Meldeauflagen oder eine Kautionszahlung durch Hilfsorganisationen. Nach
       Angaben der Bundesregierung saßen in den Jahren 2005 bis 2007 bundesweit
       rund 20.000 ausreisepflichtige Ausländer in separaten
       Abschiebehaftanstalten und 10.000 Personen in normalen Gefängnissen. Neuere
       Zahlen liegen nicht vor.
       
       21 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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       Nun verlässt sie die Stadt und wird Jura-Professorin in Dortmund.