# taz.de -- Einigung über Musikportale: Gema kassiert bei Musikanbietern
       
       > Dienste wie Spotify und iTunes Match haben sich mit der Gema geeinigt und
       > werden nun Lizenzgebühren zahlen. Für Videodienste wie Youtube gibt es
       > aber noch kein Zahlmodell.
       
 (IMG) Bild: Die Gema legalisiert Musikhören im Netz - zumindest teilweise.
       
       MÜNCHEN/BERLIN dapd | Der Markt für Musik aus dem Internet wird in
       Deutschland künftig noch mal kräftig wachsen: Nach jahrelangem Streit um
       die Höhe der Urhebervergütungen für Betreiber von Online-Musikportalen
       haben der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema
       jetzt eine Einigung erzielt, wie die Gema am Donnerstag in München
       mitteilte.
       
       Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent
       netto. Zudem enthält der neue Vertrag eine Lizenzierung von Urheberrechten
       für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Songs über das
       Internet. Die Musikindustrie begrüßte die Einigung."Wir freuen uns sehr
       über die lang erwartete Einigung zwischen der Gema und dem Bitkom", sagte
       der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke.
       
       Die Einigung dürfte vor allem Diensten wie Spotify, Apples iTunes Match und
       Google Music zugutekommen, bei denen Musik online gespeichert wird. Bisher
       sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch
       als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
       
       Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: "Einzelne Dienste, die bisher im
       Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche
       Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig
       noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine
       monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können."
       Dadurch würden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und
       Nutzer "sehr viel attraktiver als bisher".
       
       Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sagte mit Blick auf die
       Mitglieder der Verwertungsgesellschaft, die in der Vergangenheit auf
       Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun abgerechnet und
       sukzessive ausgeschüttet werden. Der Vertrag von Bitkom und Gema gilt
       rückwirkend zum 1. Januar 2002.
       
       ## 
       
       Der Internet-Konzern Google begrüßte die Einigung. "Das ist das richtige
       Signal", sagte ein Unternehmenssprecher, sagte ein Unternehmenssprecher.
       Was dies aber für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret
       bedeute, könne er noch nicht absehen.
       
       Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet.
       Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem
       Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen.
       Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Nutzer des schwedischen Spotify
       müssen ein Abo bezahlen oder Werbung akzeptieren. Die Dienste sind bisher
       nicht in Deutschland verfügbar, weil die Vergütungen für Live-Abrufe der
       Titel nicht geklärt waren.
       
       Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen
       Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu würden Bitkom und Gema ihre
       Verhandlungen weiter fortsetzen, hieß es. Ebenso laufen weiter
       Verhandlungen für Online-Videoangebote. Der Google-Sprecher sagte, die
       Verhandlungen mit der Gema für den Video-Dienst YouTube seien von dem neuen
       Vertrag "nicht tangiert". Dort stehe weiterhin eine Einigung aus.
       
       8 Dec 2011
       
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