# taz.de -- Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube: Video-Urteil kommt im April
       
       > Seit Jahren streiten YouTube und die Gema um Urheberrechte und die
       > Löschung bestimmter Videos. Im Frühjahr will das Landgericht Hamburg nun
       > entscheiden.
       
 (IMG) Bild: 2009 reichte die Gema eine Unterlassklage gegen YouTube ein. Seitdem dauert der Streit um die Freigabe von Musikvideos im Netz an.
       
       HAMBURG taz | Im Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Videoportal YouTube
       wird am 20. April ein Urteil gesprochen. Das kündigte das Landgericht
       Hamburg am Donnerstag an. Die Parteien streiten vor Gericht darum, wie mit
       urheberrechtlich geschützten YouTube-Videos umgegangen werden soll. Vor dem
       Verkündungstermin im April können die beiden Parteien sich auch noch
       außergerichtlich einigen.
       
       Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterlassungsantrag der Gema: Die
       Verwertungsgesellschaft fordert, dass YouTube zwölf geschützte Musikwerke
       für Nutzer aus Deutschland sperrt und zukünftig nicht mehr zugänglich
       macht. Zu den betroffenen Liedern gehören "Rivers of Babylon" und "Ritmo de
       la noche". Der Fall ist von großer Bedeutung, weil die Gema ein Exempel
       statuieren will - so sehen es die Anwälte von YouTube.
       
       Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube als Täter agiert. Es nimmt
       eine "Störerhaftung" an: YouTube gibt den Nutzern die technischen
       Möglichkeiten, Videos hochzuladen und damit Urheberrechte zu verletzen. Die
       Gema fordert, dass YouTube diese Rechtsverletzungen unterbinden muss.
       
       ## Wer ist für das Löschen verantwortlich?
       
       Bestandteil der Verhandlung am Donnerstag war zudem die Frage, wie auf
       YouTube das Hochladen urheberrechtlich geschützter Musik verhindert werden
       kann und welche der Parteien für die Löschung solcher Stücke verantwortlich
       ist. YouTube verwendet derzeit das Filtersystem Content-ID an.
       
       Unternehmer, die Rechte an Liedern besitzen, müssen dabei sogenannte
       Referenzdateien der Stücke hochladen, von denen YouTube eine Art
       Fingerabdruck erstellt. Stimmt dieser mit neu hochgeladenen Liedern
       überein, müssen diese gelöscht werden oder die Rechte haltenden Unternehmer
       werden an den Werbeeinnahmen von YouTube beteiligt.
       
       Der Nachteil: die Überprüfung ist sehr aufwendig. Daher möchte die Gema,
       dass YouTube die betroffenen Stücke selber löscht. Das Videoportal nimmt
       die genau gegensätzliche Position ein. Weiterhin fordert die Gema neue -
       über das vorhandene Filtersystem hinausgehende - Hürden auf YouTube. Dies
       soll mit sogenannten Wortfiltern passieren, die verhindern, dass geschützte
       Musikstücke aufgerufen werden können.
       
       ## Streit seit 2009
       
       Diese Technik möchte YouTube nicht anwenden und warnt vor "Overblocking".
       Dadurch würden auch Inhalte unzugänglich werden, in denen gar keine
       Rechtsverletzung vorliegt, deren Name aber mit den Wortfiltern
       übereinstimmt. Den Streit um Musikvideos führen YouTube und die Gema seit
       2009. Nach dem Ende eines vorläufigen Vertrages, konnten sich die Parteien
       auf keine Nachfolgeregelung einigen.
       
       2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren
       bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit
       einem Eilantrag. Das Landgericht Hamburg ließ jetzt aber erkennen, dass ein
       Unterlassungsanspruch infrage komme. (mit Material von dpa)
       
       17 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lina Sulzbacher
       
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