# taz.de -- CDU greift Justizministerin an: Kinderpornos nicht wirksam bekämpft
       
       > Bis Dienstag hätten die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung neu geregelt
       > werden müssen. Doch Union und FDP streiten sich weiter über das Gesetz.
       > Nun droht eine Klage der EU.
       
 (IMG) Bild: Unbeliebte Vorschrift: Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in Berlin.
       
       BERLIN dpa | Der Dauerkonflikt um die Speicherung von Internet- und
       Telefonverbindungsdaten zur Strafverfolgung begleitet die Regierung ins
       neue Jahr. Fast 22 Monate nach dem Karlsruher Urteil, wonach die
       Vorratsdatenspeicherung neu geregelt werden muss, zeichnet sich keine
       Einigung ab. Am Dienstag lief eine von Brüssel gesetzte Frist für eine
       Neuregelung ab.
       
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab sich
       gelassen. Sie will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für
       Straftaten speichern lassen ("Quick Freeze"). Das geht der Union nicht weit
       genug. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin
       geltende Vorratsdatenspeicherung, die eine sechsmonatige Speicherung
       vorsah, gekippt.
       
       Der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, pocht auf eine schnelle
       Neuregelung. Der Bild-Zeitung sagte er: "Die Strukturen organisierter und
       terroristischer krimineller Netzwerke können angesichts fehlender
       Vorratsdaten nicht aufgedeckt, schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden."
       
       Nach Angaben des Blattes wurden seit dem Urteil 5.500 Auskunftsersuchen an
       Telefon-, Handy- oder Internetanbieter gestellt. In mehr als 80 Prozent
       habe es keine Antwort gegeben. Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU)
       gab Leutheusser-Schnarrenberger indirekt eine Mitschuld an Verbrechen wie
       Kinderpornografie im Internet. "Wer die fortgesetzte Darstellung des
       sexuellen Verbrechens an Kindern nicht wirksam bekämpft, macht sich
       schuldig."
       
       ## Klage von der EU-Kommission droht
       
       Ende Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland eine Frist von zwei
       Monaten gesetzt, um die EU-Richtlinie zur Speicherung von Verbindungs- und
       Standortdaten für die Strafverfolgung umzusetzen. Nun kann die
       EU-Kommission gerichtlich vorgehen. In einem Vertragsverletzungsverfahren
       kann die EU-Behörde Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen,
       dieser könnte millionenschwere Zwangsgelder verhängen. Ein Sprecher der
       EU-Kommission sagte aber am Dienstag, über das weitere Vorgehen sei noch
       nicht entschieden.
       
       Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass mehr als 50
       Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel gegen Deutschland anhängig seien -
       "nicht in meinem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, in
       unionsgeführten Häusern der Bundesregierung". Die Ministerin erinnerte auch
       daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit
       überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang
       nicht umgesetzt.
       
       27 Dec 2011
       
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