# taz.de -- Acta in Deutschland: Vorerst nicht unterzeichnet
       
       > Guido Westerwelle wies den deutschen Botschafter in Japan an, Acta
       > zunächst nicht zu unterschreiben. Wie geht es nun mit dem Abkommen zum
       > Urheberrechtsschutz weiter?
       
 (IMG) Bild: ACTA-Gegner auf einer Demonstration in Bukarest.
       
       FREIBURG taz | Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen
       Acta vorerst nicht unterzeichnen. Das gab am Freitag das Auswärtige Amt
       bekannt. Zuvor hatte Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bedenken angemeldet. Ein Sprecher
       Leutheusser-Schnarrenbergers sagte zur taz, die Entscheidung des
       Europäischen Parlaments solle erst abgewartet werden.
       
       Der Acta-Vertrag wurde von 38 Staaten und der EU ausgehandelt. Alle 27
       EU-Mitgliedstaaten waren dabei. 22 EU-Regierungen sowie die EU-Kommission
       haben den Vertrag im Januar bei einer Zeremonie in Japan unterschrieben.
       Erforderlich ist aber noch eine Ratifikation durch die nationalen
       Parlamente und das EU-Parlament.
       
       Manche Staaten wie Polen oder Estland haben zwar bereits unterschrieben,
       wollen aber mit der parlamentarischen Ratifikation noch warten. Und in
       Kraft treten kann das Abkommen erst, wenn es von mindestens sechs
       beteiligten Staaten ratifiziert wurde.
       
       Dass Deutschland nicht unterzeichnet hat, hatte bislang wohl keine
       politischen, sondern technische Gründe. Nun hat Außenminister Guido
       Westerwelle (FDP) den deutschen Botschafter in Japan – dort wird der
       Vertrag verwahrt – angewiesen, zunächst nicht zu unterzeichnen. Selbst wenn
       er unterzeichnet, müsste der Bundestag das Vertragsgesetz ratifizieren.
       
       ## Um bis zu zwei Jahre bremsen
       
       Auf EU-Ebene hat der EU-Ministerrat dem Abkommen schon im Dezember
       zugestimmt. Da sich das Abkommen auch auf strafrechtliche Bestimmungen
       bezieht, kann es die EU nur binden, wenn auch alle nationalen Parlamente
       zustimmen.
       
       Außerdem muss auf EU-Ebene auch das Europäische Parlament zustimmen. Es
       kann vorab allerdings den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um ein Gutachten
       bitten, ob Acta gegen EU-Recht verstößt. Dies könnte das Abkommen um bis zu
       zwei Jahre bremsen. Dass der EuGH eine Rechtsverletzung annimmt, ist aber
       eher unwahrscheinlich.
       
       Tatsächlich geht der Acta-Entwurf nicht über bestehendes EU-Recht hinaus.
       Deshalb wäre weder auf EU-Ebene noch in den 27 Mitgliedstaaten eine
       Rechtsänderung erforderlich.
       
       Das Interesse der EU an der endgültigen Version von Acta besteht vor allem
       darin, dass der EU-Standard beim Kampf gegen Produktpiraterie und
       Urheberrechtsverletzungen in möglichst vielen Staaten gelten soll, die dem
       Abkommen zukünftig beitreten.
       
       12 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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