# taz.de -- Immunität des Bundespräsidenten: Staatsanwalt ermittelt noch zu Wulff
       
       > Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie einen Antrag stellt, dass die
       > Immunität von Bundespräsident Wulff aufgehoben wird. Noch werden aber die
       > Vorwürfe geprüft.
       
 (IMG) Bild: Diesmal sicherlich selbst bezahlt: die Wulffs im Urlaub.
       
       HANNOVER dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat noch keine Entscheidung
       über einen möglichen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Bundespräsident
       Christian Wulff getroffen. "Wir prüfen mit großer Ernsthaftigkeit, jedoch
       ergebnisoffen", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel am Dienstag.
       
       In die Prüfung fließen alle bislang bekannten Details zur Causa Wulff ein.
       Dazu zählt auch der jüngst bekanntgewordene Sylt-Urlaub Wulffs mit dem
       Filmunternehmer David Groenewold. Nach Artikel 60, Absatz 4 Grundgesetz
       gilt für den Bundespräsidenten die gleiche Immunitätsregelung wie für
       Abgeordnete. Strafrechtlich verfolgt werden dürfte er nur, wenn der
       Bundestag dies letztlich genehmigt.
       
       Auch bei den bereits aufgenommenen Ermittlungen gegen Wulffs ehemaligen
       Sprecher und engsten Vertrauten Olaf Glaeseker gibt es noch kein Ergebnis.
       Derzeit prüfe das Landeskriminalamt dessen Computer: "Dies ist sehr
       aufwendig", sagte Lendeckel.
       
       Inzwischen seien zudem Unterlagen zur umstrittenen Lobby-Veranstaltung
       Nord-Süd-Dialog aus Stuttgart in Hannover eingetroffen. "Auf die Unterlagen
       aus Hannover warten wir dagegen immer noch", sagte Lendeckel. Gegen
       Glaesker wird - genau wie gegen Party-Veranstalter Manfred Schmidt - wegen
       des Verdachts der Korruption ermittelt.
       
       Ungeachtet dessen will die SPD-Landtagsfraktion am nächsten Dienstag am
       Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen Wulff wegen
       Verletzung seiner Auskunftspflicht und wegen Täuschung des Parlaments
       einreichen. Offen ist weiterhin, ob der niedersächsische Landtag einen von
       der Linksfraktion geforderten Untersuchungsausschuss zu Wulff einberufen
       wird. Für die Einsetzung des Ausschusses müssen mindestens 31 der 152
       Abgeordneten stimmen.
       
       14 Feb 2012
       
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