# taz.de -- Piraten klagen gegen Parteienfinanzierung: Die Altparteien machen zu viel Beute
       
       > Die Piratenpartei klagt gegen neue und alte Regeln der
       > Parteienfinanzierung. Geld, das ihr verweigert wird, solle nicht auf
       > Altparteien umverteilt werden.
       
 (IMG) Bild: Was die Piraten nicht haben können, soll auch niemand anderes bekommen.
       
       FREIBURG taz | Die Piratenpartei hat Verfassungsklage gegen die jüngste
       Reform der Parteienfinanzierung eingelegt. Sie will eine Schwächung kleiner
       außerparlamentarischer Parteien – wie der Piraten – zugunsten der
       etablierten Bundestagsparteien verhindern.
       
       Die der taz vorliegende Organklage sollte an diesem Montag beim
       Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. „Es kann nicht sein, dass eine
       Stimme für die Piraten nach dem neuen Recht vor allem den etablierten
       Parteien finanziell zugutekommt“, sagte Bernd Schlömer, Mitglied im
       Bundesvorstand der Piraten, zur taz.
       
       Die Parteienfinanzierung wurde im Sommer letzten Jahres im Schnelldurchgang
       und im Windschatten großer Ereignisse geändert. Am Tag der ersten Lesung
       wurde der Atomausstieg beschlossen. Bei der zweiten und dritten Lesung, nur
       eine Woche später, stimmte der Deutsche Bundestag über die
       Präimplantationsdiagnostik ab. Für die Neuregelung des Parteiengesetzes
       interessierte sich da kaum jemand.
       
       Kern der Reform ist, dass die „absolute Obergrenze“ für Staatszuschüsse an
       die Parteien in zwei Schritten stark erhöht und dann jährlich an die
       Inflation und die Tarifabschlüsse angepasst wird. Der Deckel lag seit 2002
       unverändert bei 133 Millionen Euro pro Jahr. Gegen diese Dynamisierung
       haben auch die Piraten nichts. Sie wenden sich gegen die Regeln, wie das
       bewilligte Geld auf die Parteien verteilt wird. Hier wird ihrer Klage
       zufolge die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt.
       
       Die Piraten stören sich vor allem an der „relativen Obergrenze“, die
       sicherstellt, dass eine Partei nicht mehr Staatszuschüsse erhält, als sie
       aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen einnimmt. Diese schon lange geltende
       Regel soll sicherstellen, dass die Parteien nicht nur am staatlichen Tropf
       hängen, sondern auch in der Bevölkerung verankert sind.
       
       ## Verfassungswidrigkeit hat sich "intensiviert"
       
       Neu ist aber, dass Geld, das eine Partei wegen der „relativen Obergrenze“
       nicht abrufen kann, künftig nicht mehr verfällt, sondern auf die anderen
       berechtigten Parteien verteilt wird. Im Jahr 2010 wären das 1,3 Millionen
       Euro gewesen. „Dies verfälscht den Wählerwillen und den politischen
       Wettbewerb“, ärgert sich Bernd Schlömer. Schließlich hätte so zum Beispiel
       die CDU für das Jahr 2010 noch einmal 596.000 Euro extra erhalten.
       
       An diesem Punkt dürfte die Verfassungsklage gute Erfolgsaussichten haben.
       Die Piraten gehen aber weiter und greifen die Konstruktion der „relativen
       Obergrenze“ auch in vielen anderen Punkten an, die schon jahrelang gelten.
       Die Piraten glauben, dass sich die Verfassungswidrigkeit der Altregelungen
       mit der Reform des letzten Sommers „intensiviert“ habe und daher eine neue
       sechsmonatige Klagefrist zu laufen begann. Dies wird das
       Bundesverfassungsgericht aber nur mitmachen, wenn es ein Bedürfnis
       verspürt, mal wieder ein Grundsatzurteil zur Parteienfinanzierung zu
       sprechen.
       
       So beklagen die Piraten, dass die relative Obergrenze derzeit die großen
       Parteien begünstige, weil dort auch Großspenden, Erträge von
       Parteiunternehmen und Beiträge von Mandatsinhabern als Eigenleistung der
       Partei berechnet werden – lauter Einnahmen, die eine junge Kleinpartei wie
       die Piraten normalerweise nicht habe. Außerdem müssten bei der Berechnung
       der Staatszuschüsse auch die staatlichen Leistungen an parteinahe
       Jugendverbände, Stiftungen und die Parlamentsfraktionen der Parteien
       mitgerechnet werden.
       
       27 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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