# taz.de -- Ministeriumsbeirat kritisiert Schwarz-Gelb: „Volkswirtschaftlich kontraproduktiv“
       
       > Schwarz-Gelb hat vererbte Unternehmen von der Erbschaftssteuer
       > freigestellt. Nun kritisieren Wissenschaftler des Finanzministeriums die
       > Verschonungsregelung.
       
 (IMG) Bild: Hat die Verschonungsregelung zuletzt ausgeweitet: Finanzminister Schäuble (CDU).
       
       BERLIN taz | Der Stoß geht mitten ins Herz der schwarz-gelben
       Erbschaftssteuerpolitik: In einem aktuellen Gutachten kritisiert der
       wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums, dass vererbte
       Unternehmenswerte von der Erbschaftssteuer ausgenommen bleiben können. Die
       sogenannte Verschonungsregelung, die Schwarz-Gelb zuletzt 2010 ausgeweitet
       hatte, sei volkswirtschaftlich kontraproduktiv, so die Experten. Sie
       fordern stattdessen, die Steuersätze allgemein zu senken.
       
       Lisa Paus, grüne Obfrau im Finanzausschuss des Bundestags, sieht in der
       Kritik auch den Grund dafür, dass das Bundesfinanzministerium das Gutachten
       vom November erst jetzt und ohne weiteren Hinweis online gestellt hat. „Die
       Wissenschaftler ziehen dem Finanzminister den Argumentationszahn“, sagt
       Paus. Genehme Studien würden gleich getwittert. Das Finanzministerium
       nannte hingegen organisatorische Gründe für die Verzögerung und wollte sich
       zum Inhalt des Gutachtens noch nicht äußern.
       
       Dass auf manche geerbten Unternehmenswerte im Gegensatz etwa zu
       Kapitalvermögen keine Steuern bezahlt werden müssen, war Teil der
       Erbschaftssteuerreform der großen Koalition 2008. FDP und CDU bauten die
       Regelung mit der Begründung aus, Unternehmenserben würden in andere Länder
       abwandern, wenn sie Steuern zahlen müssten. Außerdem schütze die
       Steuerbefreiung Arbeitsplätze, da sie an die Pflicht des Erben geknüpft
       ist, das Unternehmen einige Jahre weiterzuführen.
       
       „Für beide Argumente gibt es kaum empirische Evidenz“, sagt Thiess Büttner,
       stellvertretender Vorsitzender des Beirats. Stattdessen hält das Gremium es
       für problematisch, wenn Unternehmen nur der Steuerbefreiung wegen in
       Familienbesitz bleiben. So würde Innovation gefährdet – dabei sicherte
       gerade sie Arbeitsplätze.
       
       Die Gutachter sehen in der Verschonungsregel viele Möglichkeiten, Vermögen
       der Steuerpflicht zu entziehen. Das Problem: „Die Politik will einerseits
       mit hohen Steuersätzen eine Umverteilung von Vermögen signalisieren und
       gleichzeitig die Unternehmen schonen“, sagt Büttner. Das
       Erbschaftssteueraufkommen ist seit der Steuerreform von 2008 um elf Prozent
       auf 4,2 Milliarden Euro jährlich gesunken.
       
       6 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karen Grass
       
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