# taz.de -- Kommentar Fluglärm: Dank Leipzig ist Frankfurt jetzt überall
       
       > Der größte und wichtigste deutsche Flughafen muss mehr Rücksicht auf die
       > Bevölkerung nehmen. Auch in der globalisierten Wirtschaft ist so etwas
       > also möglich.
       
       Das juristische Signal ist klar: Wenn sogar in Frankfurt/Main ein
       Nachtflugverbot möglich und notwendig ist, dann gilt dies für kleinere
       Flughäfen erst recht. Wenn sogar der größte und wichtigste deutsche Airport
       mehr Rücksicht auf die Bevölkerung nehmen muss, dann können Regional- und
       Provinzflughäfen erst recht nicht mehr mit den Zwängen der Globalisierung
       und der Just-in-time-Produktion argumentieren.
       
       Selbst die Lufthansa, die in Frankfurt ihr Frachtcenter betreibt, hat sich
       längst mit dem Nachtflugverbot arrangiert. Sie nölt zwar noch etwas über
       sinkende Gewinne, ihre Hauptsorge war aber zuletzt, dass das
       Bundesverwaltungsgericht auch in den Nachtrandzonen von 22 bis 23 Uhr und
       von 5 bis 6 Uhr radikale Schnitte fordert. Darauf hat Leipzig im
       Wesentlichen verzichtet.
       
       Insofern ist das aktuelle Urteil keineswegs wirtschaftsfeindlich. Es
       berücksichtigt aber auch die Bedürfnisse der Menschen nach etwas Ruhe,
       zumindest in der Nacht. So viel Kompromiss muss auch in der globalisierten
       Wirtschaft möglich sein.
       
       Das Umdenken hat dabei viele Ursachen. Der Flugverkehr nimmt immer mehr zu,
       ein Ende ist kaum abzusehen. Auch gut situierte Bürger werden immer
       renitenter. Zudem macht die Lärmmedizin Fortschritte und kann die
       gesundheitsschädlichen Folgen von permanentem Düsenfliegerkrach zunehmend
       besser belegen.
       
       Umgesetzt wurde die Wende aber – wie so oft in Deutschland – nicht von der
       Politik, sondern von der Justiz. 2006 beanstandete das
       Bundesverwaltungsgericht in Berlin-Schönefeld erstmals einen
       24-Stunden-Betrieb. Seitdem ist daraus eine feste Linie geworden.
       
       Doch nun zeigt die Justiz auch der Politik Handlungsmöglichkeiten auf. Wenn
       Bundesländer in ihren Landesentwicklungsplänen für bestimmte Flughäfen
       Nachtflugverbote vorsehen, dann ist das mehr als Symbolik, entschied nun
       das Bundesverwaltungsgericht. Die Länder können künftig also politisch über
       Nachtflugverbote entscheiden, und die Gerichte müssen dies beachten.
       
       Auf den zögerlichen Verkehrsminister Ramsauer und eine Lösung auf
       Bundesebene muss nun niemand mehr warten. Damit hat auch der politische
       Widerstand der Fluglärmgegner künftig ein realistisches Ziel. Ein Beschluss
       der jeweiligen Landesregierung lässt sich von regionalen Initiativen
       leichter durchsetzen als ein Bundesgesetz.
       
       4 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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