# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Streiten bis zur Deadline
       
       > Ende kommender Woche läuft eine EU-Frist zur Umsetzung der
       > Vorratsdatenspeicherung ab. Nun schickte der Innenminister einen Entwurf
       > des Justizministeriums zurück – er gehe nicht weit genug.
       
 (IMG) Bild: Können sich nicht einigen: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Friedrich (CSU).
       
       BERLIN dpa | Im koalitionsinternen Dauerkonflikt um die
       Vorratsdatenspeicherung ist trotz des bald ablaufenden Ultimatums der
       EU-Kommission keine Lösung in Sicht. Das Bundesinnenministerium lehnt den
       Gesetzentwurf des Justizressorts weiter ab.
       
       Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die
       Telekommunikationsdaten im wesentlichen nur anlassbezogen speichern lassen
       und Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stellen. Das geht Innenminister
       Hans-Peter Friedrich (CSU) nicht weit genug. Ein Sprecher des Innenressorts
       bestätigte am Montag auf Anfrage entsprechende Informationen.
       
       Friedrich teilte seiner Ressortkollegin am Montag mit, dass der Entwurf
       nicht reiche, um die entsprechende EU-Richtlinie zur
       Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Zugleich machte Friedrich klar, dass er
       weiterhin eine sechsmonatige Speicherfrist fordert.
       
       Auch die EU-Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsdaten sechs Monate
       zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Die EU-Kommission hat
       Deutschland eine Frist bis zum Donnerstag nächster Woche gesetzt, um die
       Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Es ist nun aber äußerst
       unwahrscheinlich, dass es bis dahin eine Lösung geben wird.
       
       Nach Ablauf der Frist könnte die EU-Kommission die Bundesrepublik vor dem
       Europäischen Gerichtshof verklagen. In letzter Konsequenz drohen dann
       Strafzahlungen in Millionenhöhe. Allerdings ist auch die EU-Richtlinie
       selbst umstritten und wird derzeit überarbeitet.
       
       ## Merkel fordert baldige Lösung
       
       Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bis dahin
       geltende Regelung in Deutschland gekippt. Seitdem werden die Daten nicht
       mehr pauschal sechs Monate gespeichert. Strafverfolger sehen „Schutzlücken“
       bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Koalition streitet darüber, wie eine
       mögliche Neuregelung aussehen könnte, für die Leutheusser-Schnarrenberger
       zuständig ist, die allerdings damals selbst zu den Klägern in Karlsruhe
       gehörte.
       
       In den Dauerstreit hatte sich auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU)
       eingeschaltet – sie pochte wiederholt auf eine baldige Lösung.
       Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Montag, er sei
       zuversichtlich, dass es bald zu einer Einigung bei diesem „ sehr
       schwierigen Thema“ kommt: „Es ist für ein wichtiges europäisches
       Mitgliedsland wie die Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar, auf Dauer
       eine europäische Richtlinie nicht umzusetzen.“
       
       Aus Regierungskreisen hieß es am Montag, das Innenministerium habe den
       Entwurf aus dem Justizressort eingehend geprüft und bewertet – mit dem
       Ergebnis, dass er weder den Vorgaben der europäischen Richtlinie noch den
       Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht werde.
       Auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts würden in dem Entwurf nur in
       Teilen berücksichtigt, hieß es.
       
       17 Apr 2012
       
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