# taz.de -- Beckers Aussage vor Gericht: „In allen Punkten unzureichend“
       
       > Nach Aussage von Verena Becker gibt sich Nebenkläger Michael Buback
       > enttäuscht. Sie hätte wenigstens sagen können, wer zum Attentat in
       > Karlsruhe war, so Buback.
       
 (IMG) Bild: Michael Buback hätte gerne mehr zum Attentat auf seinen Vater erfahren.
       
       STUTTGART taz | Nach der Erklärung Beckers steht der Prozess wegen des
       Buback-Mords vor seinem Ende. Das Gericht will nun nicht neu in die
       Beweisaufnahme eintreten. Auch die Verteidigung stellte keine neuen
       Beweisanträge. Schon im Juni sollen deshalb die Plädoyers beginnen und wohl
       auch das Urteil verkündet werden. Das machte der Vorsitzende Richter
       Hermann Wieland am Montagnachmittag deutlich.
       
       Zuvor hatten sich Bundesanwaltschaft und auch Nebenkläger Michael Buback
       enttäuscht über die Erklärung Beckers geäußert. Bundesanwalt Hemberger
       kritisierte, dass Becker zur Aufklärung des Falles nichts Neues beitrug.
       „Sie sind auf halbem Weg stehen geblieben.“
       
       Es genüge nicht zu sagen, sie sei nicht dabei gewesen. „Sie hätten
       wenigstens sagen können, was Sie von anderen über den Ablauf gehört haben.“
       Auch Michael Buback zeigte sich enttäuscht. „Ich empfinde diese Erklärung
       in allen wesentlichen Punkten als unzureichend“, sagte er im Stuttgarter
       Gerichtssaal.
       
       Der Nebenkläger bat Becker deshalb um eine neue Erklärung, in der sie auch
       auf die für ihn entscheidenden Punkte eingehen solle. „Wer waren die
       Karlsruher Attentäter? In welchem Zeitraum hatten Sie Kontakt zum
       Verfassungschutz?“
       
       Becker hatte Anfang der 80er Jahre in der Haft beim Verfassungsschutz
       umfangreich ausgesagt. Buback vermutet jedoch, dass sie schon früher mit
       dem Geheimdienst zusammenarbeitete und deshalb vom Staat gedeckt worden
       sei, wofür sich im bisherigen Prozess jedoch keine Beweise ergaben.
       
       ## Das Urteil wird Ende Juni erwartet
       
       Die Plädoyers werden vermutlich am 11. Juni beginnen. Wegen des
       umfangreichen Prozessstoffes sind bis zu sechs Verhandlungstage vorgesehen.
       Soweit es in den Plädoyers um den Inhalt von Verfassungsschutzakten geht,
       solle die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, kündigte der Richter an.
       Das Urteil wird für Ende Juni erwartet.
       
       Bisher wurden wegen des Buback-Mordes nur Knut Folkerts, Christian Klar und
       Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Mohnhaupt galt als Rädelsführerin, Klar als
       Fahrer des Fluchtfahrzeugs und Folkerts als Schütze auf dem Sozius des
       Tatmotorrads. Wegen der gemeinschaftlichen Begehung kam es aber bisher auf
       die Zuordnung im Detail nicht an. Bei Günter Sonnenberg, der das
       Tatmotorrad gefahren haben soll, wurde das Verfahren damals aus
       gesundheitlichen Gründen eingestellt.
       
       14 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rote Armee Fraktion / RAF
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) RAF-Prozess: Das Becker-Urteil kommt
       
       Der Mammut-Prozess um die Ermordung Siegfried Bubacks im Jahr 1977 geht zu
       Ende. Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet seine Entscheidung. Was ist
       denkbar?
       
 (DIR) Plädoyers im RAF-Prozess: Bubacks Wahrheiten
       
       Nebenkläger Michael Buback sieht es als erwiesen an, dass Verena Becker
       seinen Vater erschossen hat und von „mächtigen Verbündeten“ gedeckt wurde.
       
 (DIR) Plädoyers im RAF-Prozess: Bubacks Wille zum Wissen
       
       Im RAF-Prozess wirft Michael Buback den Ermittlern schwere Fehler vor.
       Stunde umd Stunde legt er dar, warum er Verena Becker für die Todesschützin
       hält – anschauen tut er sie nicht.
       
 (DIR) Prozess gegen Verena Becker: Beihilfe zum Buback-Mord
       
       Die Bundesanwaltschaft fordert im Prozess wegen Beteiligung am Mord an
       Siegfried Buback vier Jahre und sechs Monate Haft für die frühere
       RAF-Terroristin Verena Becker.
       
 (DIR) Prozess gegen RAF-Terroristin Becker: „Becker ist schuldig“
       
       Verena Becker habe den Buback-Mord „mit verursacht“, plädiert die
       Bundesanwaltschaft. Sie habe aber weder geschossen noch die Tat unmittelbar
       vorbereitet.
       
 (DIR) Verena Beckers Aussage vor Gericht: „Ich war nicht in Karlsruhe“
       
       Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine Beteiligung am
       Buback-Mord bestritten. Sie habe nur eine Vorbesprechung erlebt. Wer damals
       schoss, ließ sie offen.
       
 (DIR) KOMMENTAR PROZESS VERENA BECKER: Viel Lärm um nichts
       
       Das frühere RAF-Mitglied Verena Becker kündigte spektakulär an, sich
       erstmals umfassend vor Gericht äußern zu wollen. Daraus wurde leider
       nichts.
       
 (DIR) Frühere RAF-Terroristin Verena Becker: Die Agentin
       
       Wegen der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht Verena
       Becker vor Gericht. Ausgerechnet Bubacks Behörde könnte ihre Verfolgung
       vereitelt haben.
       
 (DIR) Prozess zum Buback-Mord: Verena Becker will sich erstmals äußern
       
       Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will sich im Prozess um den Mord an
       Generalbundesanwalt Buback zu Wort zu melden. Sie könne einige Sachen „so
       nicht stehenlassen“.