# taz.de -- Prozess gegen Verena Becker: Beihilfe zum Buback-Mord
       
       > Die Bundesanwaltschaft fordert im Prozess wegen Beteiligung am Mord an
       > Siegfried Buback vier Jahre und sechs Monate Haft für die frühere
       > RAF-Terroristin Verena Becker.
       
 (IMG) Bild: Angeklagte und Anwalt: Verena Becker und Hans Wolfgang Euler im Oberlandesgericht Stuttgart.
       
       STUTTGART dapd | Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem
       Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf
       Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verurteilt werden.
       
       Die Ankläger forderten am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
       eine mehrjährige Freiheitsstrafe für Becker. Sie rückten aber von ihrem
       ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab, der bei der Bemessung
       des Strafmaßes schwerer wiegen würde.
       
       Die heute 59-Jährige habe keinen ausschlaggebenden Einfluss bei der
       Ausführung der Tat gehabt, und ihr Tatbeitrag sei im Vergleich zu den
       anderen RAF-Mitgliedern eher untergeordnet gewesen, sagte
       Oberstaatsanwältin Silke Ritzert. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von
       vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre davon gelten wegen Beckers
       früherer Verurteilung schon als vollstreckt.
       
       Der Anklage zufolge hat Becker bei Vorbereitungstreffen nicht nur dem
       Anschlag auf Buback zugestimmt, sondern bei einem Treffen in den
       Niederlanden auch auf eine „alsbaldige Durchführung gedrungen“. Zudem habe
       sie versucht, zweifelnde RAF-Mitglieder zu überzeugen. Als Beleg für ihre
       Tatbeteiligung werten die Ankläger auch, dass an den verschickten
       Bekennerschreiben DNA-Spuren von Becker gefunden wurden.
       
       ## „Psychischer Tatbeitrag“
       
       Ritzert sagte, obwohl Becker „keinen physischen Tatbeitrag, sondern nur
       einen psychischen Beitrag“ beim Anschlag geleistet habe, wirke ihre
       Beteiligung schwer. Ihr sei bewusst gewesen, dass nicht nur Buback, sondern
       auch seine Begleiter getötet werden sollten. Der Anschlag auf den
       Generalbundesanwalt sei heimtückisch und aus niederen Beweggründen
       ausgeführt worden. Diese beiden Mordmerkmale wiegen aus Sicht der
       Bundesanwaltschaft schwer. Die Ankläger fordern eine Verurteilung Beckers
       wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen.
       
       Der Oberstaatsanwältin zufolge sollte strafmildernd gewertet werden, dass
       Becker sich bereits Anfang der 80er Jahre von der RAF distanziert und auch
       ab dem Zeitpunkt mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. „Die
       Ablösung der Angeklagten ist strafmildernd und von größerem Gewicht, aber
       nicht in dem Maß von Reue und Abkehr von früheren Taten“, sagte Ritzert.
       
       Schon am Dienstag hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer erklärt,
       dass sie Becker weiterhin nicht für die Schützin bei dem Attentat hält.
       Dafür spricht den Angaben nach, dass die Ex-Terroristin von keinem Zeugen
       identifiziert werden konnte und dass am Tatort oder am Motorrad, von dem
       aus geschossen wurde, keine DNA-Spuren von ihr gefunden wurden.
       
       Becker hatte eine Beteiligung an dem Mordanschlag sowie an dessen
       Vorbereitung bestritten. Ein Urteil in dem seit September 2010 laufenden
       Verfahren wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen. Es ist weiter unklar,
       welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse
       auf Buback und seine beiden Begleiter abgefeuerte.
       
       14 Jun 2012
       
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 (DIR) Rote Armee Fraktion / RAF
       
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