# taz.de -- Streit um Wasserpreise: Kartellamt droht Wasserversorgern
       
       > Das Bundeskartellamt zwingt bereits die Wasserbetriebe in Mainz und
       > Berlin zu Preissenkungen. Jetzt sollen weitere Städte folgen. Die
       > Unternehmen wehren sich vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Ist Zähneputzen bald billiger? Das Bundeskartellamt arbeitet daran.
       
       BONN/FRANKFURT dpa | Das Bundeskartellamt erwägt nach Worten von
       Behördenchef Andreas Mundt weitere Verfahren gegen überhöhte Wasserpreise.
       „Wir sind nicht am Ende unserer Möglichkeiten. Die Vergleichsdaten für den
       Wassermarkt, die wir bei unserer Erhebung in 38 Städten gewonnen haben,
       bilden eine gute Ausgangsbasis“, sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen
       Zeitung.
       
       Diese Vergleichspreise hatte das Kartellamt für sein Verfahren gegen die
       Berliner Wasserbetriebe erhoben und anschließend bereits genutzt, um auch
       in Mainz eine Senkung der Wasserpreise durchzusetzen.
       
       Anfang Juni hatte die Behörde verfügt, dass die Berliner Wasserbetriebe den
       Trinkwassertarif in diesem und den nächsten Jahren um gut ein Sechstel
       senken müssen. Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis missbräuchlich
       überhöht, hieß es. Bis 2015 muss es auf Erlöse von 254 Millionen Euro
       verzichten. Die Wasserbetriebe wollen gegen die Verfügung beim
       Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf klagen.
       
       Die Wasserbetriebe sind zur Hälfte im Besitz des Landes Berlin. Die anderer
       Hälfte teilen sich der Essener Energieversorger RWE und Veolia. Beide
       wollen sich von den Anteilen trennen.
       
       ## Einsparungen im Millionenbereich
       
       Bereits Anfang Mai hatten sich die Stadtwerke Mainz gegenüber dem
       Bundeskartellamt verpflichtet, die Wasserpreise ab Januar 2013 um rund 15
       Prozent zu senken. Für die Kunden bedeutet das Einsparungen von etwa 4,5
       Millionen Euro pro Jahr oder 31 Millionen Euro für die Dauer der
       Verpflichtung.
       
       Mundt bemängelte die Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Novellierung des
       Kartellrechts: „Es fehlt die Klarstellung, dass die Kartellbehörden auch
       Unternehmen kontrollieren können, die Gebühren statt Preise nehmen“, sagte
       er dem Blatt.
       
       Eine Regulierung der Wassermärkte lehnte er als ungeeignete „Notlösung“ ab.
       Sie sei schon wegen der großen Zahl von mehr als 6000 deutschen
       Wasserversorgern eine äußerst mühsame Angelegenheit. Am Donnerstag berät
       der Wirtschaftsausschuss des Bundestages über die Novellierung des
       Wettbewerbsrechts.
       
       25 Jun 2012
       
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