# taz.de -- Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes: 14 Jahre Haft für Milizenchef Lubanga
       
       > Der ehemalige kongolesische Milizenchef Lubanga ist zu 14 Jahren
       > Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts rekrutierte
       > Lubanga auch Kindersoldaten.
       
 (IMG) Bild: Muss für 14 Jahre ins Gefängnis: Thomas Lubanga Dyilo.
       
       BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den
       kongolesischen Warlord Thomas Lubanga zu 14 Jahren Haft verurteilt. Es ist
       die erste Verkündung eines Strafmaßes seit Gründung des Weltgerichts vor
       zehn Jahren.
       
       Lubanga war am 14. März der Rekrutierung von Kindern während seiner Zeit
       als Präsident der Miliz UPC (Union kongolesischer Patrioten) in der Zeit
       2002-2003 für schuldig befunden worden.
       
       Die UPC war eine von vielen bewaffneten Gruppen, die im zweiten Kongokrieg
       1998-2003 um die Vorherrschaft im nordostkongolesischen Distrikt Ituri
       kämpften.
       
       In Ituri fanden damals die schwersten ethnischen Massaker des Krieges
       statt. Die UPC rekrutierte sich hauptsächlich aus der Volksgruppe der Hema,
       die besonders viele Opfer zählte und auch Minderjährige zum Dienst in
       „ihre“ Miliz entsandte.
       
       Dies war der Grund, warum Lubanga im Jahr 2006 aus seiner Haft in Kongos
       Hauptstadt Kinshasa nach Den Haag überführt und angeklagt wurde.
       
       ## Höchststrafe gefordert
       
       Mit dem Strafmaß bleibt das Gericht weit hinter der Forderung der Anklage
       zurück. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte in der Anhörung zur
       Festsetzung des Strafmaßes am 13. Juni die Höchststrafe von 30 Jahren Haft
       gefordert, aber zugleich in Aussicht gestellt, man werde sich mit 20 Jahren
       zufriedengeben, sollte der Angeklagte Reue zeigen, sich entschuldigen und
       in Zukunft „seine Führungsposition dazu nutzen, um für Maßnahmen zur
       Vereinigung und Heilung geschädigter Gemeinschaften einzutreten“.
       
       Lubanga hatte danach in seiner Stellungnahme dem Gericht vorgehalten, dass
       kein einziger der angeblichen einstigen Kindersoldaten als Zeuge
       aufgetreten sei und dass er die UPC um des Friedens willen gegründet habe.
       
       ## Zahlreiche Verfahrensfehler
       
       Die Verteidigung hatte keine konkrete Forderung gestellt außer der, das
       Gericht möge die politischen Umstände und die zahlreichen Verfahrensfehler
       der Anklage, die Lubangas Grundrechte verletzt hätten, berücksichtigen.
       
       Diesem Wunsch scheint die Erste Verfahrenskammer mit ihrem eher milden
       Urteil nun gefolgt zu sein. Auf die 14 Jahre Haft werden auf jeden Fall die
       6 Jahre angerechnet, die Lubanga bereits in Den Haag einsitzt.
       
       Die Verteidigung hätte auch gern seine Jahre in Hausarrest und Haft vor der
       Überführung nach Den Haag mitgezählt. In jedem Fall kommt der 51-Jährige
       wohl noch vor seinem 60. Geburtstag wieder frei.
       
       10 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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