# taz.de -- Kabinett billigt Gesetzentwurf: Gewerbsmäßige Sterbehilfe strafbar
       
       > Ärzte als Sterbehelfer? Per Gesetz will die Regierung Sterbehilfe aus
       > finanziellen Gründen unter Strafe stellen. Kritiker stoßen sich an einer
       > geplante Ausnahme.
       
 (IMG) Bild: Gebilligter Entwurf: Das Bundeskabinett stimmte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu.
       
       BERLIN dpa | Sterbehilfe als Geschäft soll künftig ausdrücklich verboten
       werden. Angehörige und nahestehende Menschen sollen für die Begleitung zum
       Sterbehelfer aber nicht bestraft werden. Der entsprechende, allerdings
       heftig umstrittene Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhielt am Mittwoch grünes Licht vom
       Bundeskabinett. Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahren
       Freiheitsstrafe, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren passiert.
       
       „Als ,Erwerbsmodell' würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf
       Ausdehnung angelegten ,Dienstleistung', die Menschen dazu verleiten kann,
       sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot
       vielleicht nicht getan hätten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
       
       Die Ministerin verteidigte zugleich die umstrittene Ausnahme. Von einer
       Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. „Vielmehr stellt der
       Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.“
       
       Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben
       den Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht
       alleinlassen, sollten nicht plötzlich als Gehilfe kriminalisiert werden,
       sagte Leutheusser-Schnarrenberger - „obwohl sie selbst überhaupt nicht
       gewerbsmäßig handeln“.
       
       ## Gewinnabsicht und Wiederholung
       
       Entscheidend sind laut Entwurf Gewinnabsicht und auf Wiederholung
       ausgerichtetes Handeln. Eine solche Förderung der Selbsttötung soll
       kriminalisiert werden. Das kann in Form des Gewährens, Verschaffens oder
       Vermittelns einer Gelegenheit zur Selbsttötung stattfinden. Im März hatten
       sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, eine entsprechende
       Grundsatzvereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nun umzusetzen.
       
       Der Teilausschnitt der Sterbehilfe werde erstmalig unter Strafe gestellt
       und gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte legalisiert, betonte
       das Justizressort angesichts zahlreicher kritischer Stimmen.
       
       In der Gesetzesbegründung findet sich gegenüber einem Bearbeitungsstand vom
       Juli folgender Satz zu der geplanten Ausnahme nicht mehr: „Auch Ärzte oder
       Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche
       Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung
       entstanden ist, wie dies zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer
       entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“ Der nun dort zu findende
       Verweis auf einen Kommentar des Strafgesetzbuches besage allerdings
       dasselbe, betonte ein Ministeriumssprecher.
       
       Nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes hatte es von Ärzten, Kirchen und
       Politikern Kritik gehagelt. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte nun:
       „Nach der neuen Regelung wird keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar
       ist.“ Strafbar bleibe die Tötung auf Verlangen.
       
       Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung warnte vor
       gefährlichen Freiräumen. „Es ist offenbar der persönliche und politische
       Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf
       Verlangen in Deutschland zu legalisieren“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
       
       29 Aug 2012
       
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