# taz.de -- Kritik am geplanten Sterbehilfe-Gesetz: „Ein Stück aus dem Tollhaus“
       
       > Ein neues Gesetz soll Sterbehilfe durch Angehörige und andere
       > nahestehende Personen straffrei stellen. Aus der CDU und von Ärzten kommt
       > Kritik: Sie befürchten Missbrauch.
       
 (IMG) Bild: Nicht mal der Tod ist unumstritten.
       
       BERLIN dpa | Ein neuer Anlauf des Bundesjustizministeriums für ein
       gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist auf breite Ablehnung
       gestoßen. Massive Kritik kam aus den Reihen der Union, von der
       Bundesärztekammer und von Patientenschützern.
       
       Nach dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren
       Haft bestraft werden, Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere
       nahestehende Personen jedoch ungeahndet bleiben. Wörtlich heißt es
       ergänzend dazu: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn
       eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde
       persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies z. B. beim langjährigen
       Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“
       
       „Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor“, sagte
       der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU). Der
       Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem
       „Stück aus dem Tollhaus“. Das Ministerium schaffe damit die
       Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. „Unsere Position ist klar, als
       Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.“
       
       Das Bundesjustizministerium wies die Vorhaltungen als unzutreffend zurück.
       „Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft“, sagte
       Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft. Mit der Ergänzung des
       Strafgesetzbuches werde „mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte
       straffrei gestellt“. Es gehe vielmehr um „Spezialfälle“ besonders enger und
       langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter „dann zufällig
       auch Arzt ist“.
       
       Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian
       Ahrendt, wies die Kritik aus Union und Ärzteschaft als „substanzlos“
       zurück. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, begrüßte im
       Gegensatz zu Montgomery den Gesetzentwurf. Es sei zwar richtig, dass Ärzte
       keine Sterbehelfer seien, „aber in begründeten Einzelfällen können sie
       Patienten auf diese Art von ihrem Leid befreien“, sagte er dem Berliner
       Tagesspiegel.
       
       2 Aug 2012
       
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 (DIR) Sterbehilfe
       
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