# taz.de -- Kommentar Steuer-CDs: Ausgefallene Methoden erlauben
       
       > Der Ankauf von Steuer-CDs findet in einer juristischen Grauzone statt.
       > Sinnvoll wäre es, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten ausdrücklich
       > zu erlauben.
       
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Punkt
       recht: Der Ankauf von Steuer-CDs findet derzeit in einer juristischen
       Grauzone statt. Doch statt für Rechtsklarheit zu sorgen, wie es ihre
       Aufgabe als Bundesjustizministerin wäre, gibt sie missverständliche
       Interviews und versteckt sich hinter einem Landesminister.
       
       Manche halten den Ankauf von illegal kopierten Steuerdaten durch den Staat
       für rechtmäßig, andere halten ihn für illegal und sehen sogar den
       Rechtsstaat dadurch bedroht. In der Praxis beruhigt man sich damit, dass in
       der Regel auch illegal beschaffte Daten vor Gericht verwertet werden
       dürfen. Die Steuerfahnder, die solche CDs beschaffen, müssen aber stets
       damit rechnen, dass eines Tages gegen sie selbst ermittelt wird. Warum
       mutet man das den Steuerfahndern zu?
       
       Bei der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist klar, warum sie keine
       klare Rechtsgrundlage vorschlägt. Sie würde den Ankauf eher verbieten als
       erlauben. Das ist eine ehrenwerte rechtsstaatliche Haltung, die man nicht
       nur mit der Nähe der FDP zum Milieu der großkalibrigen Steuerhinterzieher
       erklären sollte. Auch ein klares Verbot würde immerhin Rechtssicherheit
       schaffen.
       
       Sinnvoller wäre es allerdings, den Ankauf illegal kopierter Steuerdaten
       ausdrücklich zu erlauben – jedenfalls dann, wenn die Daten aus einem Land
       stammen, dessen Behörden bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung so
       unzureichend kooperieren wie die der Schweiz. Wenn Schweizer Banken die
       Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten, dann
       müssen auch unkonventionelle Maßnahmen erlaubt werden – zumal der Handel
       mit illegal kopierten Daten von Straftätern kein allzu schwerwiegendes
       Delikt ist.
       
       Auch bei der Kronzeugenregelung oder der Zusammenarbeit mit V-Leuten
       kooperiert der Staat mit Straftätern, um andere Delikte aufklären zu
       können. In bestimmten Kriminalitätsfeldern muss das leider sein.
       
       2 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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