# taz.de -- Klage gegen Gigaliner: Monstertrucks vor Gericht
       
       > Die Länder klagen gegen Testfahrten mit Gigalinern auf deutschen
       > Autobahnen. Der Vorwurf: falsche Politik und Eingriff in Länderrechte.
       
 (IMG) Bild: Lang, länger, giga.
       
       STUTTGART taz | Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben gemeinsam
       eine Klage gegen die sogenannten Gigaliner eingereicht. Seit Anfang des
       Jahres rollen die Riesen-Lkw für Testfahrten über Deutschlands Straßen. Nun
       wehren sich die beiden Länder vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen,
       dass die Gigaliner auf ausgewählten Strecken auch ohne Zustimmung der
       Länder fahren dürfen.
       
       „Die Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Unser Ziel
       ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“, sagte
       Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Montag. Die
       Fahrten stünden deshalb im Widerspruch zu einer nachhaltigen
       Mobilitätspolitik.
       
       Juristisch begründen die beiden Länder ihre Klage mit der Nichtbeteiligung
       des Bundesrats. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte im
       letzten Jahr eine Ausnahmeverordnung erlassen und damit die Abstimmung im
       Bundesrat umgangen.
       
       Andere Bundesländer, die ebenfalls gegen die Gigaliner sind und von SPD und
       Grünen regiert werden, beteiligen sich jedoch nicht an der Klage.
       Nordrhein-Westfalen ist nicht betroffen, weil dort keine Gigaliner fahren,
       erklärte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf taz-Anfrage. Auch der
       Stadtstaat Bremen verwehrt Gigalinern die Durchfahrt und beteiligt sich
       ebenfalls nicht an der Klage.
       
       ## Parlament übergangen
       
       In Baden-Württemberg jedoch dürfen die Lkw beispielsweise auf der A 7
       fahren, die eine wichtige Nord-Süd-Route ist. Baden-Württemberg und
       Schleswig-Holstein sind aber nicht die Ersten, die juristische Vorbehalte
       äußern. Bereits im vergangenen Jahr hatten auch die beiden
       Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen eine Klage beim
       Bundesverfassungsgericht eingereicht.
       
       Die Argumentation zielte in die gleiche Richtung: Der Modellversuch sei
       ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesländern erfolgt und habe somit die
       Beteiligungsrechte des Parlaments verletzt. Noch hat es keine mündliche
       Anhörung dazu gegeben. Derzeit holt das Bundesverfassungsgericht
       Stellungnahmen, etwa von der Bundesregierung, den Länderregierungen und dem
       Bundesverwaltungsgericht, ein. Die Frist dafür läuft bis Ende Oktober.
       
       Zudem hatte vor einem Jahr der Bahn-Lobbyverband Allianz pro Schiene ein
       Rechtsgutachten vorgelegt. „Die Art und Weise, wie das Bundesministerium
       Gigaliner auf die Straße bringen will, ist klar verfassungswidrig“, lautete
       damals die Einschätzung des Juristen Ulrich Battis. Die bundesweiten
       Testfahrten könnten keinesfalls ohne Beteiligung des Bundesrats zugelassen
       werden.
       
       Bislang dürfen Lkws auf deutschen Straßen nicht länger als 18,75 Meter sein
       und ein Gewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten. Die Gigaliner sind zwar
       länger, sollen aber die bisherige Höchstlast nicht überschreiten. Vor allem
       Spediteure befürworten die Gigaliner, da sie mit ihnen pro Fahrt mehr
       Volumen transportieren könnten.
       
       3 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
 (DIR) Nadine Michel
       
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