# taz.de -- Bundesverfassungsgericht und ESM: Gauweilers Antrag chancenlos
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Peter Gauweilers (CSU)
       > abgewiesen. Der Verkündungstermin für die Euro-Entscheidung bleibt
       > bestehen.
       
 (IMG) Bild: Erstmal gescheitert: Peter Gauweiler.
       
       FREIBURG taz | Peter Gauweiler hat das Bundesverfassungsgericht nun doch
       nicht aus dem Tritt gebracht. Karlsruhe wird trotz Zusatzantrag des
       CSU-Politikers am Mittwoch wie geplant sein Eilurteil zum
       Eurorrettungsschirm ESM verkünden.
       
       Gauweiler hatte das Verfahren am Wochenende noch einmal aufgemischt. In
       einem Eilantrag kritisierte er den Beschluss der Europäischen Zentralbank
       (EZB) von voriger Woche, Staatsanleihen von Krisenländern in unbeschränkter
       Höhe aufzukaufen, um deren Zinsen zu senken. Die EZB habe sich damit eine
       Kompetenz angemaßt, die ihr nicht zustehe, monierte der Ziehsohn des
       einstigen CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Damit entstünden neue Risiken,
       die der Bundestag nicht kontrollieren könne.
       
       Gauweiler hatte deshalb beantragt, dass die deutsche Ratifizierung des ESM
       so lange unterbleibt, bis die EZB ihren Beschluss zurücknimmt. Als
       Hilfsantrag verlangte Gauweiler eine Verschiebung des ESM-Urteils, falls
       die Richter mehr Zeit für die Beratung brauchen.
       
       Die Richter des Zweiten Senats kamen zu dem Schluss, dass das Urteil nicht
       verschoben werden muss. Am Dienstag berieten sie erneut über Gauweilers
       neue Schriftsätze. Das spricht dafür, dass sie am Mittwoch wohl nicht nur
       die ursprünglichen Klagen gegen die ESM-Ratifizierung ablehnen werden,
       sondern auch Gauweilers neues Vorbringen.
       
       Das liegt auch nahe. Ob die EZB gegen EU-Recht verstößt, hat nicht
       Karlsruhe zu entscheiden, sondern der Europäische Gerichtshof. Zudem ist es
       keineswegs eindeutig, dass die EZB ihr Mandat überschritten hat. Verboten
       ist ihr nur der „unmittelbare Erwerb“ von Staatsanleihen, nicht der Aufkauf
       von Anleihen auf dem Markt, auf dem sie gehandelt werden.
       
       11 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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