# taz.de -- SPD will Neonazi-Bürgermeister absetzen: Kein Amt für NSU-Verehrer
       
       > Der Krauschwitzer Ortsbürgermeister findet den Bundestag
       > verfassungsfeindlich und hält die NSU-Mörder für Widerstandskämpfer. Nun
       > soll er sein Amt verlieren.
       
 (IMG) Bild: War früher mal in der SPD, kandidierte dann für die NPD: Hans Püschel.
       
       BERLIN taz | Der langjährige Staatssekretär im Innenministerium
       Sachsen-Anhalts, Rüdiger Erben (SPD), will einen NPD-nahen rechtsextremen
       Ortsbürgermeister aus dem Amt entfernen lassen. Ein Schreiben mit der
       entsprechenden Aufforderung an die Kommunalaufsicht liegt der taz vor.
       
       Es geht um Hans Püschel, Bürgermeister von Teuchern-Krauschwitz im Süden
       des Bundeslandes. Er war jahrelang selbst Mitglied der SPD, wurde auf ihrem
       Ticket 2008 ins Amt gewählt, trat dann aber vor rund zwei Jahren aus und
       kandidierte 2011 bei der Landtagswahl für die NPD. Über seine Homepage
       verbreite er „nahezu täglich rechtsextremistische Propaganda“, so der
       SPD-Politiker Erben in seinem Schreiben an den Landrat des
       Burgenlandkreises. Das sei mit Püschels „Amt als Ortsbürgermeister von
       Krauschwitz und dem damit verbundenen Status als Ehrenbeamter der Stadt
       Teuchern unvereinbar“.
       
       „Wer ist der größte Verfassungsfeind im Land?“, fragte Püschel
       beispielsweise vor Kurzem auf seiner Homepage. Seine Antwort: „Der
       Bundestag.“ In einem anderen Beitrag fragte er, ob die „Döner-Mörder
       verfassungsgemäße Widerständler“ seien – ob also die NSU-Terroristen „in
       ihrer Not kein anderes Mittel“ gehabt hätten als Mord. Dieses Zitat
       Püschels findet sich auch in der rund 1.000-seitigen Materialsammlung, auf
       deren Grundlage die Länder derzeit ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD
       anstreben.
       
       Erben begründet seine Forderung, ein Disziplinarverfahren gegen Püschel
       einzuleiten und ihn aus dem Amt zu entfernen, mit der Gemeindeordnung des
       Landes. Demnach muss ein Bewerber für ein Bürgermeisteramt „jederzeit für
       die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintreten.
       
       ## Es gibt Präzedenzen
       
       In Mecklenburg-Vorpommern waren auf Grundlage einer ähnlichen Formulierung
       im Kommunalwahlgesetz 2008 zwei NPD-Kandidaten von der Landratswahl
       ausgeschlossen worden. „Da es bereits unzulässig ist, eine Person die eine
       NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl
       zuzulassen, müsste es erst recht unzulässig sein, mit einer solchen Person
       weiterhin ein Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten“, so SPD-Mann Erben.
       
       Beim zuständigen Burgenlandkreis heißt es: „Dieser Sachverhalt wird einer
       eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen.“ Danach werde man sich „über
       eventuell weitere Schritte“ abstimmen. Hans Püschel sagte auf Nachfrage der
       taz, dass er von dem Vorgang bisher noch nichts gehört habe. Ihn aus dem
       Amt entfernen zu wollen, sei „undemokratisch“, findet er.
       
       Gleichzeitig verteidigte er seine NSU-Sympathiebekundungen. Der
       Hitler-Attentäter Georg Elser werde als Held gefeiert, so Püschel, „aber
       wenn jemand an anderer Stelle Widerstand leistet, passt es uns nicht“.
       
       3 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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