# taz.de -- EU-Planungen: Asylrecht bleibt ungerecht
       
       > Beim Asyl-Paket der EU sollen Lager gleiche Standards erfüllen. Das
       > Einsperren von Flüchtlingen bleibt aber weiterhin erlaubt. Ein Überblick.
       
 (IMG) Bild: Nach der Flucht über das Meer wartet selten das „gelobte Land“.
       
       Zum Teil monatelang werden derzeit Papierlose in Süd- und Osteuropa unter
       meist katastrophalen Bedingungen eingesperrt. Gemäß der neuen
       Aufnahmerichtlinie müssen die Flüchtlingslager künftig bestimmte Standards
       erfüllen – wofür Brüssel zahlt.
       
       ## Einsperren
       
       EU-weit bleibt die Internierung als solche jedoch erlaubt – auch bei
       Minderjährigen. Als Gründe gelten die „Feststellung der Identität“, die
       „Beweissicherung“, die „Prüfung des Einreiserechts“ wegen „verspäteter
       Asylantragstellung“, Gründe der „Nationalen Sicherheit und Ordnung“ und die
       Verhinderung des „Untertauchens“.
       
       „Das Ziel, die Internierung rechtsstaatlich einzugrenzen, wurde nicht
       erreicht“, sagt Marei Pelzer von Pro Asyl. „Die uferlose Internierung aller
       Flüchtlinge wird künftig möglich sein.“ Von einer „Strafe ohne Verbrechen“
       spricht Amnesty International, Pro Asyl startete am Mittwoch eine
       E-Mail-Aktion an das EU-Parlament.
       
       ## Fingerabdrücke
       
       Wer in die EU einreist, wird in der Biometrie-Datenbank Eurodac
       registriert. Das System ist die Voraussetzung, um eine mehrfache
       Asylantragstellung zu verhindern. Künftig bekommt die Polizei Zugang zu der
       ständig wachsenden Fingerabdruck-Datenbank – allerdings nur bei schweren
       Straftaten. Interpol ist vorerst von diesem Recht ausgenommen.
       
       ## Resettlement
       
       Die meisten der weltweit rund 900.000 Flüchtlinge leben in
       Entwicklungsländern; einiger besonders schwerer Fälle nimmt sich das
       UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in seinem sogenannten Resettlement-Programm
       an. Fast 55.000 Menschen konnten auf diese Weise letztes Jahr nach Kanada,
       Australien und in die USA ausreisen. Die gesamte EU nahm nur 3.000 auf. Um
       diese Zahl zu erhöhen, zahlt Brüssel künftig jedem Land, das einen
       Resettlement-Platz schafft, bis zu 6.000 Euro.
       
       ## „Dublin III“
       
       Obwohl Gerichtsurteile in vielen EU-Staaten die Anwendung der
       Dublin-II-Verordnung immer wieder untersagt haben, ändert sich am Prinzip
       nichts: Wer einen Flüchtling reinlässt, muss sich allein um ihn kümmern.
       Das Problem bleibt bei den Außengrenzen-Staaten. Wenn Asylbewerber trotzdem
       weiter fliehen und sich etwa in Deutschland per Gericht gegen die
       Zurückschiebung wehren – etwa wegen Krankheit oder weil sie in Griechenland
       auf der Straße leben müssen –, kann nun aber „Eilrechtsschutz“ geltend
       machen: Der Widerspruch wird vor der Abschiebung geprüft, nicht erst
       hinterher.
       
       Ein „Relocation Program“ soll zudem auf freiwilliger Basis für die
       Umverteilung innerhalb der EU sorgen: Länder im Norden können, wenn sie
       wollen, Staaten wie Malta oder Griechenland ein paar Flüchtlinge abnehmen.
       
       5 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Dublin-II-Verordnung
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Asylsuchende
 (DIR) Biometrie
 (DIR) Asylpolitik
 (DIR) Flüchtlinge
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Polizei darf Fingerabdrücke einsehen: Asylsuchende unter Generalverdacht
       
       Die Polizei darf wohl bald auf gespeicherte Fingerabdrücke von
       Asylsuchenden zugreifen. Der Datenschutzbeauftragte sagt, das verstoße
       gegen EU-Recht.
       
 (DIR) Friedensforscher über Asylpolitik: „Auch Berlin ist verantwortlich“
       
       Elias Bierdel, der ehemalige Direktor des Hilfswerks „Cap Anamur“, geißelt
       die neue EU-Asylpolitik als unmenschlich. Sie verschärfe die
       Abwehrmaßnahmen.
       
 (DIR) 20 Jahre „Asylkompromiss“: Grausame Lotterie
       
       Flüchtlinge werden in Europa sehr unterschiedlich behandelt, wie der Fall
       einer syrischen Familie zeigt. Auch ein neues EU-System ändert das nicht.
       
 (DIR) Europäische Asylpolitik: Ein lausiger Kompromiss
       
       Ein europaweiter Kompromiss zum Asylrecht ist greifbar. Die
       Mindeststandards lassen manche Fragen offen. Es kommt sogar zu
       Verschlechterungen.
       
 (DIR) Illegale Abschiebung: Bundespolizei ignoriert Gericht
       
       Die Bundespolizei schiebt einen jungen Afghanen nach Italien ab – obwohl
       ein Richter das per einstweiliger Verfügung untersagt hatte.
       
 (DIR) Abschiebung nach Ungarn gestoppt: Kein sicherer Drittstaat
       
       Ein Stuttgarter Gericht hat die Abschiebung eines Asysuchenden nach Ungarn
       gestoppt. Dort drohe ihm „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“.