# taz.de -- Gesetz gegen bestechliche Ärzte: Korrupte Kooperationen
       
       > Ärzte dürfen keine Geschenke für ihre Arbeit annehmen, doch Verstöße
       > werden selten verfolgt. Nun fordern Krankenkassen und
       > Gesundheitspolitiker ein Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Unterbeleuchtet: „korruptives Verhalten“ bei Ärzten.
       
       BERLIN dpa | Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen
       korrupte Ärzte. Denn Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte
       ist nach [1][einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs] vom vergangenen
       Juni nicht mehr strafbar. Der AOK-Bundesverband fordert die Bundesregierung
       nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU)
       droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall
       an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen.
       
       „Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die
       Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen
       eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte Spahn,
       der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der Frankfurter
       Allgemeine Zeitung. Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von
       Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es
       tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke
       etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt“.
       
       Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der
       ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen
       werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.
       
       Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und
       Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. „Dann sollten sie uns
       schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder
       verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich
       müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden,
       „bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“.
       
       ## Kassen haben schon einen Entwurf
       
       Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die
       Bundesregierung auf zu handeln. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für
       Korruption sein“, sagte er der Berliner Zeitung. „Auch hier müssen
       strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“
       
       Der Spitzenverband der Krankenkassen hat derselben Zeitung zufolge bereits
       einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den
       Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins
       Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.
       
       Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt
       zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine
       konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als eine wichtige
       Klientel seiner Partei.
       
       Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 über einen Fall entschieden, in
       dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000
       Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von „korruptivem
       Verhalten“ – dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene
       Ärzte handelten weder als „Amtsträger“ noch als „Beauftragte“ der
       gesetzlichen Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders.
       Die Richter hatten der Politik anheimgestellt, die Strafbarkeit zu ändern.
       
       2 Jan 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=60678&pos=0&anz=96&Blank=1
       
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