# taz.de -- Prozessauftakt in München: Erneuter Missbrauch trotz Fußfessel
       
       > Ein entlassener Sexualstraftäter verging sich 2012 an einem Mädchen. Bei
       > der Tat trug er eine elektronische Fußfessel. Jetzt steht er wieder vor
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Verhindert erneuten Missbrauch nicht: elektronische Fußfessel.
       
       FREIBURG taz | Am Münchener Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen
       den rückfälligen Sexualstraftäter Andreas R. begonnen. Der Fall hatte im
       Vorjahr großes Aufsehen erregt, weil R. bei der Tat eine elektronische
       Fußfessel trug.
       
       Der 41-jährige R. wurde 1999 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt,
       weil er seine Stieftochter sexuell missbraucht hatte. 2006 hatte er die
       Strafe vollständig verbüßt, doch galt er noch als gefährlich, weshalb gegen
       ihn nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
       
       Erst Ende 2011 wurde er aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Zuvor hatte
       der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung
       von Sicherungsverwahrung beanstandet, weil Strafurteil und Freiheitsentzug
       hier nicht mehr miteinander verbunden sind. Das Bundesverfassungsgericht
       hat in solchen Fällen allerdings den weiteren Freiheitsentzug erlaubt, wenn
       zugleich eine psychische Störung und eine hochgradige Gefahr schwerster
       Gewalt- und Sexualstraftaten besteht. Dies sah ein Straubinger Gericht im
       Fall von R. aber nicht gegeben.
       
       Nach seiner Entlassung musste R. im Rahmen der Führungsaufsicht eine
       elektronische Fußfessel tragen. Deren GPS-Signale werden an die bundesweite
       Überwachungszentrale in Bad Vilbel (Hessen) übertragen. Dort wurde
       kontrolliert, ob R., wie aufgegeben, München nicht verließ und die
       Verbotszone von 500 Metern um die Wohnung seiner Stieftochter beachtete.
       
       Zwischenzeitlich hatte R. eine Frau mit einer kleinen Tochter
       kennengelernt. Und obwohl er die Weisung hatte, sich von minderjährigen
       Mädchen fernzuhalten, übernachtete er im April 2012 in deren Wohnung.
       Einmal schlich er auch in das Zimmer der Siebenjährigen, fragte sie, ob sie
       wisse, was „ficken“ sei, streichelte sie im Brustbereich und am Po. Später
       vertraute sich das verstörte Kind seinem getrennt lebenden Vater an. Weil
       R. innerhalb weniger Jahre rückfällig wurde, gilt dies als „schwerer
       sexueller Missbrauch“.
       
       ## Drohende Haftstrafe von einem Jahr
       
       Auch R. war wegen seines Kontrollverlusts erschüttert, nahm eine Überdosis
       Medikamente und wurde wegen Suizidgefahr in die Psychiatrie gebracht. Die
       damit verbundenen Unregelmäßigkeiten beim GPS-Signal fielen der
       Überwachungszentrale auf, so dass die Polizei R. zur Rede stellte und
       später festnahm.
       
       Im Prozess vor dem Münchener Landgericht droht R. nun eine Haftstrafe von
       mindestens einem Jahr, möglicherweise auch eine erneute Anordnung von
       Sicherungsverwahrung. Ein Urteil wird nicht vor März erwartet.
       
       Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Rückfälle können niemals
       sicher verhindert werden.“
       
       9 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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