# taz.de -- Asylantrag von US-Deserteur: Entscheidung in Luxemburg
       
       > Die Klage des US-Deserteurs André Shepherd geht an den Europäischen
       > Gerichtshof. Der soll über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung seines
       > Asylantrages beraten.
       
 (IMG) Bild: Der schöne Chiemsee. Hier lebt André Shepherd, und will, dass das so bleibt
       
       BERLIN taz | Die Klage des US-Deserteurs und Panter-Preis-Trägers André
       Shepherd, dessen Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, geht an den Europäischen
       Gerichtshof. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Freitag, dass es
       eine Anfrage an das höchste Gericht der Europäischen Union in Luxemburg
       richten wird. Die Verhandlungen in München wurden abgesetzt.
       
       Damit erfüllt das Verwaltungsgericht die Forderungen von Shepherds
       Rechtsanwalt Reinhard Marx. Marx hatte vor zwei Jahren vor dem
       Verwaltungsgericht München gegen die Ablehnung des Asylantrags seines
       Mandanten geklagt.
       
       Shepherd hatte im Irakkrieg Kampfhubschrauber gewartet. Zum ersten Mal war
       er zwischen September 2004 und Februar 2005 im Einsatz. Dabei habe er an
       dem Sinn des Krieges gezweifelt. Als er zu seiner Einheit nach Deutschland
       zurückkehrte, sei er überzeugt gewesen: Der Irakkrieg war illegal. Deshalb
       desertierte er im Frühjahr 2007 vor einem weiteren Einsatz im Irak.
       
       Aus diesem Grund droht ihm in den USA eine Haftstrafe von 18 Monaten. Zudem
       würden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen, wenn er unehrenhaft
       aus der Armee entlassen wird. Deshalb hatte er im November 2008 Asyl in
       Deutschland beantragt.
       
       In seinem Antrag berief er sich auf eine EU-Richtlinie vom April 2004, nach
       der Militärdienstverweigerer als Flüchtlinge anerkannt werde können, wenn
       sie aus einem Konflikt desertieren, der das Gewaltverbot der Charta der UN
       verletzt. Shepherd war der Überzeugung, dass der Irakkrieg gegen das
       Völkerrecht verstoße. Außerdem befürchtete er, während des Einsatzes in
       Kriegsverbrechen verwickelt zu werden. Doch die Behörden teilten seine
       Befürchtungen nicht – er könne keine „konkreten Straftaten“ nennen, die
       seine Einheit während seines Einsatzes beging, hieß es.
       
       „Die Tatsache, dass die Klage an den Europäischen Gerichtshof
       weitergeleitet wird, gibt meinem Mandanten recht“, sagt Marx. Er ist der
       Meinung, dass das Bundesamt die EU-Richtlinie eigenwillig interpretiert
       habe.
       
       Der Kriegsdienstverweigerer lebt inzwischen am Chiemsee und ist mit einer
       Deutschen verheiratet. Abgeschoben werden kann er deshalb nicht. Dennoch
       will er den Flüchtlingsstatus einklagen und die Gründe für seine Desertion
       anerkannt bekommen.
       
       18 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Maria Amberger
 (DIR) Julia Amberger
       
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