# taz.de -- Debatte um Nachtflugverbot: „Verhandlungen werden scheitern"
       
       > Matthias Schubert, Sprecher des Volksbegehrens, fordert von der Regierung
       > in Potsdam, die Nachtruhe auch einseitig und ohne Zustimmung Berlins
       > auszuweiten.
       
 (IMG) Bild: Sogar Rot-Rot in Brandenburg ist jetzt fürs Nachtflugverbot.
       
       taz: Herr Schubert, Sie feiern es als Erfolg, dass der Landtag das
       Volksbegehren annimmt – das ist ja auch eine Premiere. Aber in der Praxis
       ändert sich erst mal nichts. 
       
       Matthias Schubert: Wir denken, dass wir einen großen Schritt weitergekommen
       sind. Aber dass wir tatsächlich mehr Nachtruhe haben, das ist natürlich
       noch nicht erreicht.
       
       Glauben Sie Ministerpräsident Matthias Platzeck, dass er sich wirklich für
       mehr Nachtruhe einsetzen wird? Oder war sein Versprechen am Dienstag nur
       großes Polittheater? 
       
       Glauben? Ich bin kein Priester. Mit Glauben ist es ja in der Politik auch
       immer so eine Sache – was zählt, ist das, was wirklich gemacht wird. Und
       wenn der Landtag tatsächlich diesen Beschluss trifft, dass wie gefordert
       ein landesplanerisches Nachtflugverbot hersoll, dann räumt er damit ein,
       dass es das Beste ist für Brandenburg, wenn wir ein Nachtflugverbot haben.
       Dann ist natürlich die Landesregierung aufgefordert, das mit allen zur
       Verfügung stehenden Mitteln umzusetzen. Und da fordern wir, dass der
       Planfeststellungsbeschluss geändert wird.
       
       Aber SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher hat ja gleich gesagt, dass
       Brandenburg diesen Planfeststellungsbeschluss rechtlich nicht allein und
       einseitig ändern kann. 
       
       Da liegt er falsch, das ist rechtlich sehr wohl einseitig möglich. Das
       haben unsere Recherchen ergeben. Und dazu haben wir in der Anhörung im
       Landtag am Donnerstag auch eine Expertin, die das ausführen wird.
       
       Wenn das so ist – warum lautete dann die Forderung des Volksbegehrens, dass
       die Landesregierung darüber mit dem Land Berlin verhandeln soll? 
       
       Weil Volksbegehren nicht auf einzelne Verwaltungsakte, sondern nur auf
       Gesetze abzielen können. Brandenburg kann nicht allein den Staatsvertrag
       mit Berlin ändern, über den jetzt verhandelt werden soll, sehr wohl aber
       den Planfeststellungsbeschluss.
       
       Das klingt nach diametral entgegengesetzten Rechtsauffassungen. 
       
       Die Fluggesellschaften haben natürlich die Möglichkeit, gegen eine Änderung
       zu klagen. Aber die Verwaltungsrichter werden ein Nachtflugverbot nicht
       kippen – die werden politisches Handeln der Regierung überlassen.
       
       Was sollen Verhandlungen mit Berlin bringen, wenn der Regierende
       Bürgermeister Klaus Wowereit schon jetzt sagt: Mit mir nicht, und überhaupt
       gefährdet ein ausgeweitetes Nachtflugverbot den Flughafen? 
       
       Die Verhandlungen werden scheitern, davon gehen wir aus. Und deswegen
       fordern wir ja, den Planfeststellungsbeschluss einseitig zu ändern, um auf
       diese Weise den Willen des Volkes umzusetzen, der sich ja in dem
       Landtagsbeschluss manifestiert.
       
       Das sehen Sie durch den Text des Volksbegehrens gedeckt? 
       
       Ja, natürlich. Das Volksbegehren möchte, dass wir ein Nachtflugverbot haben
       – wie, ist ganz egal. Die Menschen wollen mehr Nachtruhe; dem muss die
       Regierung jetzt auch entsprechen. Ein Volksbegehren erst im Landtag
       annehmen und dann nicht umsetzen, obwohl es möglich ist, wäre genau die Art
       von Politik, die zu Politikverdrossenheit führt.
       
       21 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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