# taz.de -- Wegen Stilllegung von AKW Biblis: Hessen droht Millionklage
       
       > Die zwischenzeitliche Abschaltung von Biblis A und B im Jahr 2011 war
       > rechtswidrig, entschied jetzt ein Gericht. Der Betreiber RWE kann somit
       > Schadensersatz fordern.
       
 (IMG) Bild: Könnte teuer werden für Hessen: Das AKW Biblis
       
       KASSEL afp | Das Land Hessen muss mit Schadenersatzforderungen in
       dreistelliger Millionenhöhe wegen der vorübergehenden Stilllegung der
       Atomkraftwerke Biblis A und B im Jahr 2011 rechnen. Die Stilllegung sei
       nicht rechtmäßig angeordnet worden, entschied am Mittwoch der Hessische
       Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Wird das Urteil rechtskräftig, kann
       der Biblis-Betreiber RWE Power AG damit vor den Zivilgerichten auf
       Schadenersatz klagen.
       
       Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im
       März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet.
       Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt. RWE Power klagte
       gegen die Stilllegung, ein Urteil oder auch nur eine einstweilige Anordnung
       ergingen während der drei Monate aber nicht. Mit seinem Feststellungsantrag
       vor den Verwaltungsgerichten will RWE nun die Voraussetzungen für eine
       Schadenersatzklage schaffen.
       
       Der VGH Kassel gab dem Biblis-Betreiber mit der Begründung recht, er sei
       "vor Erlass der Anordnungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen
       entsprechend ordnungsgemäß angehört worden". Zudem schreibe das Gesetz eine
       „Ermessensentscheidung“ unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vor.
       Dieses Ermessen habe das Land „nicht in einer Weise so pflichtgemäß
       ausgeübt, wie es rechtlich erforderlich gewesen wäre“, rügten die Kasseler
       Richter.
       
       Die Revision ließ der VGH nicht zu. Das Land Hessen kann dagegen aber noch
       Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. RWE Power
       kündigte an, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau
       berechnen und „in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen“.
       
       27 Feb 2013
       
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