# taz.de -- Kommentar NSU-Prozess: Die Justiz blamiert sich
       
       > Es gibt genug Beispiele, wie mit internationalem Presseandrang umzugehen
       > wäre. Dass das ausgerechnet beim NSU-Prozess nicht gelingen soll, ist
       > peinlich.
       
 (IMG) Bild: Sieht doch gar nicht so klein aus, dieses Oberlandesgericht München.
       
       Sie kriegen es einfach nicht hin. Beim Versuch, eine angemessene
       Öffentlichkeit für den NSU-Prozess herzustellen, blamiert sich die
       Münchener Justiz immer wieder neu. Nun hat kein einziges türkisches Medium
       einen reservierten Platz im Verhandlungssaal abbekommen. Und das, obwohl
       acht der zehn NSU-Mordopfer einen türkischen Hintergrund hatten.
       
       Formal scheint alles korrekt zu sein. Die fünfzig Plätze für
       Medienvertreter wurden vom Oberlandesgericht (OLG) nach dem
       Windhund-Prinzip vergeben: wer zuerst kommt, erhält den Zuschlag. Wie man
       nun sieht, war das Wettrennen aber für die ausländischen Medien
       schwieriger. Es ist eben doch eine andere Sprache, ein anderes Land, ein
       anderes Gerichtssystem.
       
       Wie man es hätte besser machen können, hat das Landgericht Mannheim im Jahr
       2010 gezeigt. Als der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen
       Vergewaltigung angeklagt wurde, kontingentierte das Gericht vorab zehn der
       48 Presseplätze für ausländische, insbesondere Schweizer, Medien.
       
       Aber es ist in München noch nicht zu spät. Angesichts des großen
       Medienandrangs könnten zum Beispiel einige weitere Besucherplätze noch
       gezielt für ausländische Medien reserviert werden.
       
       Am cleversten wäre es aber, wenn das OLG für die Presse einen separaten
       Arbeitsraum einrichten würde, in den das Geschehen mit einer statischen
       Kamera übertragen wird. Dort wäre dann für mehr als 50 Journalisten Platz
       und zugleich könnten im Verhandlungssaal deutlich mehr normale Besucher
       Einlass finden.
       
       Entgegen der Münchener Zweifel ist eine Übertragung innerhalb des
       Gerichtsgebäudes auch zulässig. Schließlich überträgt das
       Bundesverfassungsgericht den Ton seiner Verhandlungen schon seit
       Jahrzehnten in den Arbeitsraum der Journalisten. Und Karlsruhe wird’s wohl
       wissen.
       
       26 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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