# taz.de -- Strafe für Amtsträger-Beleidigung: Knast für den Klägerkönig
       
       > „Armleuchter“, „Sesselfurzer“, „Zementkopf“: Wenn es gegen den
       > Bürgermeister oder Beamte geht, ist Rolf-Dieter K. keine Unflätigkeit
       > fremd.
       
 (IMG) Bild: „Prozesse-Dieter“ 2009 bei einem weiteren Prozess in Ratingen. Der Vorwurf damals: 66 Beleidungen von Amtsträger.
       
       KÖLN taz | Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Rolf-Dieter K. wird wohl
       erneut hinter Gitter müssen, weil er mal wieder seiner
       Lieblingsbeschäftigung nachging: der Beleidigung von Amtsträgern. Nur
       wenige Minuten dauerte am Montag die Verhandlung vor dem Düsseldorfer
       Landgericht.
       
       Dann verwarfen die Richter die Berufung von „Prozesse-Dieter“. Der
       77-jährige Exlehrer war dem Prozess ferngeblieben, weil er sich
       verhandlungsunfähig fühlte. Es bestehe „akute Gefahr für Leib und Leben –
       wie auch für einen Vollidioten ersichtlich“, teilte der selbsternannte
       „König der Kläger“ mit. Das Gericht sah das anders.
       
       Seit den 1970er Jahren beschäftigt K. nun die Justizbehörden. Damals 39
       Jahren alt, entschied er sich, nicht länger als Sportlehrer zu arbeiten.
       Seitdem lebt der eigenwillige Misanthrop als Sozialhilfeempfänger. Dabei
       musste er schnell feststellen, dass vieles, worauf man ein Anrecht hat,
       trotzdem nicht freiwillig bewilligt wird.
       
       Damit begann seine Karriere als „Deutschlands Prozesshansel Nr. 1“. Er
       klagte ein, was ihm seines Erachtens zustand: ein Fernseher, eine
       Waschmaschine, ein Sofa, Unterhosen, eine Klobürste und Geschirr. Insgesamt
       führte er mehr als 230 Prozesse. Viele gewann er.
       
       ## Klagefreudigkeit nicht strafbar
       
       Sosehr seine Klagefreudigkeit Behörden und Gerichte nerven mag, strafbar
       ist sie nicht. Doch der Senior hat auch seine eigene Vorstellung von
       gepflegter Konversation. Wenn es gegen Richter, Bürgermeister oder
       Behördenmitarbeiter geht, scheint ihm keine Unflätigkeit fremd.
       
       „Armleuchter“, „strohdumme Sesselfurzer“, „Zementkopf“, „Doppelnull“ – sein
       Repertoire ist umfangreich. Seine selbstdiagnostizierte „Beamten-Allergie“
       bescherte ihm bereits 2007 ein Jahr Gefängnis. Nun droht ihm erneut der
       Knast. Diesmal geht es um 44 Beleidigungen. In der ersten Instanz vor dem
       Amtsgericht Ratingen bescheinigte ihm ein psychiatrischer Gutachter eine
       „paranoide Persönlichkeitsstörung“.
       
       Der hochintelligente Mann sei zwar eigentlich durchaus freundlich,
       humorvoll und garniere Gespräche mit Zitaten von Feuerbach und Schiller.
       Aber sobald es um Behörden gehe, „rastet er aus“. Das Gericht hielt
       „Prozesse-Dieter“ trotzdem für voll schuldfähig. Auch das Düsseldorfer
       Landgericht kam nun zu derselben Bewertung.
       
       30 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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