# taz.de -- Zschäpe und Wohlleben im NSU-Prozess: Befangenheitsanträge abgelehnt
       
       > Im NSU-Prozess scheitern die Verteidiger mit ihren Befangenheitsanträgen.
       > Am Dienstag wird das Verfahren fortgesetzt – doch mit weiteren Anträgen
       > ist zu rechnen.
       
 (IMG) Bild: Das Gericht hat die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen.
       
       MÜNCHEN dpa | Im Prozess gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU hat das
       Oberlandesgericht München die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate
       Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine
       Fortsetzung des Prozesses am kommenden Dienstag. Es gebe keine berechtigten
       Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter, hieß es am Freitag in
       ähnlicher Form in den beiden Beschlüssen.
       
       Am ersten Verhandlungstag hatten die Verteidiger Wohllebens und Zschäpes
       Ablehnungsanträge gegen insgesamt drei Richter des Senats gestellt.
       Daraufhin hatte das Gericht entschieden, die Verhandlung zu unterbrechen.
       
       Zschäpes Verteidiger hatten den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl
       abgelehnt, weil dieser angeordnet hatte, dass auch die Verteidiger vor
       Betreten des Saals durchsucht werden – im Gegensatz etwa zu den Vertretern
       der Bundesanwaltschaft. Damit sollte verhindert werden, dass die Anwälte –
       möglicherweise unwissentlich – Waffen oder verbotene Gegenstände in den
       Saal bringen.
       
       Für diese Unterscheidung gebe es jedoch Gründe, so das Gericht: Die
       Verteidiger befänden sich in einem „besonderen Näheverhältnis“ zu den
       Angeklagten. Die Entscheidung begründe kein Misstrauen in die
       Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden.
       
       Wohllebens Verteidiger hatten ihren Antrag unter anderem damit begründet,
       dass das Gericht für ihn keinen dritten Pflichtverteidiger bestellt hatte –
       im Gegensatz zur Hauptangeklagten Zschäpe, die von drei Anwälten verteidigt
       wird. Auch das sei begründet, entschied das Gericht: Die Vorwürfe gegen
       Zschäpe seien schwerwiegender.
       
       Wohlleben ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt. Der ehemalige
       NPD-Funktionär soll den Terroristen des „Nationalsozialistischen
       Untergrunds“ (NSU) die Pistole vom Typ Ceska besorgt haben, mit der neun
       Geschäftsleute türkischer und griechischer Herkunft ermordet wurden.
       Zschäpe hingegen ist als Mittäterin bei sämtlichen Taten des NSU angeklagt.
       
       „Die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches überrascht uns nicht, da solche
       Anträge in der Tatsacheninstanz selten Erfolg haben“, sagte Zschäpes
       Verteidiger Wolfgang Heer. Der Vorsitzende habe „die Gelegenheit vertan,
       sich in seiner dienstlichen Äußerung mit den Bedenken von Frau Zschäpe
       hinsichtlich seiner Unparteilichkeit auseinanderzusetzen und diese
       auszuräumen“.
       
       Am kommenden Dienstag soll der Prozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche
       Helfer des NSU fortgesetzt werden. Zschäpes Verteidiger Heer hatte bereits
       am Montag einen weiteren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens angekündigt.
       Vertreter von Angehörigen hatten der Verteidigung vorgeworfen, sie wolle
       das Verfahren verzögern.
       
       10 May 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
 (DIR) Beate Zschäpe
 (DIR) Ralf Wohlleben
 (DIR) Befangenheitsantrag
 (DIR) NSU-Prozess
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
 (DIR) Beate Zschäpe
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
 (DIR) Kruzifix
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Anklageverlesung im NSU-Prozess: Einziger Zweck: Töten
       
       Nach weiteren Verzögerungen im NSU-Prozess ist am Dienstag die Anklage
       gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer verlesen worden.
       
 (DIR) Anwälte im NSU-Prozess: Drei für Zschäpe
       
       Heer, Stahl und Sturm: Die Anwälte von Beate Zschäpe werden beim
       NSU-Prozess die Indizienkette der Anklage infrage stellen.
       
 (DIR) Gastbeitrag NSU-Prozess: Die Angehörigen wollen Gerechtigkeit
       
       Der NSU-Prozess ist historisch relevant. Nur durch ein gerechtes Verfahren
       kann das Vertrauen der türkischen Einwanderer wiedererlangt werden.
       
 (DIR) Schmerzensmann im NSU-Gerichtssaal: Das Kreuz bedroht alle Nicht-Christen
       
       Jesus schaut auf die Beteiligten des NSU-Prozesses herab. Ein türkischer
       Abgeordneter kritisiert das Glaubenssymbol – was wiederum die CSU
       kritisiert.
       
 (DIR) Erster Tag im NSU-Prozess: Die Ungerührte
       
       Beate Zschäpe ist wegen zehn Morden angeklagt. Zum Prozessauftakt vor dem
       Münchner Gericht gibt sie sich abgeklärt und kühl.
       
 (DIR) Kommentar NSU-Prozess: Der vielsagende Auftritt der Beate Z.
       
       Zschäpes erster Auftritt bei dem historischen Münchner Prozess ist kein
       Zufall, sondern berechnend. Die Fassade der Seriösität ist lange geübt.
       
 (DIR) NSU-Prozess in München: Zwanzig Stunden Warten
       
       Ein Rentner kommt schon am Vortag. Ein Neonazi kommt zu spät. Szenen vor
       dem Münchner Oberlandesgericht am ersten Tag des NSU-Prozesses.