# taz.de -- Anklageverlesung im NSU-Prozess: Einziger Zweck: Töten
       
       > Nach weiteren Verzögerungen im NSU-Prozess ist am Dienstag die Anklage
       > gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer verlesen worden.
       
 (IMG) Bild: Zschäpe habe für die Gruppe den „Anschein der Legalität“ erzeugt.
       
       MÜNCHEN taz |Nach einwöchiger Pause ist am Dienstag in München der Prozess
       gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe NSU
       fortgesetzt worden. Am Nachmittag des zweiten Prozesstags in dem wohl
       bedeutendsten Neonazi-Verfahren der Bundesrepublik konnte endlich die
       Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU verlesen
       werden.
       
       Darin wirft die Bundesanwaltschaft Beate Zschäpe Mitgliedschaft in einer
       Terrorgruppe und Mittäterschaft bei allen zehn Morden, zwei
       Bombenanschlägen und fünfzehn Banküberfällen des NSU vor.
       
       Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten im Lauf des Jahres 1998
       eine Terrorgruppe gegründet, „mit dem Ziel, aus der Illegalität heraus
       durch Mord- und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch geprägten
       völkisch-rassistischen Vorstellungen von einem Erhalt der deutschen Nation
       zu verwirklichen“, trug Bundesanwalt Herbert Diemer vor.
       
       Zschäpe, die bei keiner der Taten selbst geschossen haben soll, habe für
       die Gruppe den „Anschein der Legalität“ erzeugt, während Mundlos und
       Böhnhardt mordeten. Die 38-Jährige habe als Gründungsmitglied einer Gruppe,
       „deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war“, zu jeder der
       Taten einen „gleichwertigen Beitrag geleistet“. Folgt das Gericht dem, muss
       sie mit lebenslanger Haft rechnen.
       
       ## Ohne erkennbare Regung
       
       Zschäpe verfolgte die Verlesung der Anklage ohne erkennbare Regung. Als
       Bundesanwalt Diemer die Details jeder einzelnen Hinrichtung des NSU
       zwischen 2000 und 2007 vortrug, wurde es still im Saal.
       
       Bis dahin war der zweite Prozesstag äußerst zäh gewesen.
       Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer beantragte, das Verfahren auszusetzen.
       Der Sitzungssaal sei zu klein und biete wegen der großen Zahl der
       Nebenkläger nur 51 Zuschauern und weiteren 50 Journalisten Platz. Diese
       könnten zudem nur Teile des Saals sehen.
       
       Saal A 101 ist freilich der größte im Münchner Strafjustizzentrum. Doch
       nach Ansicht der Zschäpe-Verteidiger hätte das Oberlandesgericht auch
       außerhalb Münchens verhandeln können. Im World Conference Center etwa, wo
       zu Bonner Hauptstadtzeiten der Bundestag seinen Sitz hatte. Das verwunderte
       einige Nebenklagevertreter und auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft,
       droht in einer großen Halle doch ein Schauprozess.
       
       Am Nachmittag entschied das Gericht: Der Antrag wird, wie auch zwei in der
       Vorwoche gestellte Befangenheitsanträge, zurückgewiesen. Der Grundsatz der
       Öffentlichkeit bedeute, dass jedermann die Chance haben müsse, den Prozess
       zu beobachten – aber deshalb noch lange nicht jeder garantiert reinkomme,
       so Richter Götzl. „Strafverfahren finden in der, aber nicht für die
       Öffentlichkeit statt.“
       
       Götzl trat gestern deutlich forscher auf als noch in der vergangenen Woche.
       Nach einer von mehreren Kabbeleien mit einem der Zschäpe-Verteidiger, ließ
       er kurze Zeit später schließlich die Anklage verlesen.
       
       In Kooperation mit Radio Lora München, [1][www.lora924.de]
       
       14 May 2013
       
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