# taz.de -- Plan für Europawahl 2014: Drei-Prozent-Hürde gegen Kleinparteien
       
       > Union, SPD, FDP und Grüne wollen bei der Wahl zum Europaparlament eine
       > Sperrklausel behalten. Dabei hat Karlsruhe ihre Abschaffung gefordert.
       
 (IMG) Bild: Drei Fahnen in Brüssel: Großparteien wollen hier unter sich bleiben
       
       FREIBURG taz | Der Bundestag will für die Europawahl 2014 eine
       Drei-Prozent-Hürde einführen. Das wäre ein Affront gegen das
       Bundesverfassungsgericht, das erst vor kurzem solche Sperrklauseln bei
       Europawahlen für verfassungswidrig erklärt hat. Die Wahlrechts-Experten von
       CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen haben sich darauf geeinigt, bei der Europawahl
       im Juni 2014 eine Drei-Prozent-Hürde anzuwenden.
       
       Das heißt, nur Parteien, die in Deutschland mehr als drei Prozent der
       Stimmen bekommen, erhalten auch einen der 99 deutschen Sitze. Ohne eine
       derartige Sperrklausel würde schon knapp ein Prozent der Stimmen für einen
       Sitz genügen. Bisher bestand bei Europawahlen eine Fünf-Prozent-Klausel,
       wie sie auch bei Bundes- und Landtagswahlen üblich ist. Dagegen hatten
       jedoch mehrere Wähler geklagt, unter anderem der Staatsrechtler und
       Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim.
       
       Er machte geltend, dass wegen der Sperrklausel für kleine Parteien bei der
       letzten Europawahl insgesamt rund zehn Prozent der Wählerstimmen unter den
       Tisch fielen. Immerhin sieben Parteien hätten 2009 ohne Prozenthürde auch
       einen Sitz im Europaparlament erhalten: Freie Wähler, Republikaner,
       Tierschützer, Familienpartei, Piraten und ÖDP. Das Bundesverfassungsgericht
       entschied im November 2011, dass dieser Eingriff in die Gleichheit des
       Stimmgewichts bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen sei. Im
       Europaparlament seien ohnehin 162 Parteien vertreten, die sich aber zu
       sieben Fraktionen zusammenfinden. Es sei damit zu rechnen, dass auch
       zusätzliche deutsche Kleinparteien in einer der Fraktionen aufgenommen
       werden.
       
       Außerdem wiesen die Richter darauf hin, dass das Europaparlament eine
       andere Funktion habe als der Bundestag. Das Europaparlament wähle keine
       Regierung, die auf seine kontinuierliche Unterstützung angewiesen sei und
       auch die Gesetzgebung sei nicht von einer festen Koalition abhängig, weil
       oft mit wechselnden Mehrheiten abgestimmt werde. Bei deutschen
       Europapolitikern stieß dieses Urteil auf Empörung. Damit werde das
       Europaparlament zu einem Parlament zweiter Klasse herabgestuft, dessen
       Funktionsfähigkeit weniger wichtig sei als die von Bundestag und Landtagen.
       
       Die Europaabgeordneten drängten denn auch, nun zumindest eine
       Drei-Prozent-Hürde einzuführen. Beim Wahlergebnis von 2009 hätte sie die
       gleiche Wirkung gehabt wie eine Fünf-Prozent-Hürde. In Karlsruhe dürfte man
       dies als offenen Affront werten, Schließlich hat das Verfassungsgericht bei
       Europawahlen keine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde gefordert, sondern ihre
       Abschaffung. Und natürlich wird das Bundesverfassungsgericht auch bald
       wieder mit der Frage befasst werden.
       
       Die Freien Wähler, die ÖDP und die Piraten haben schon Verfassungsklagen
       angekündigt. "Wer neue Hürden einführt, will damit nur seine Plätze sichern
       und bringt ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz auf den Weg",
       sagte etwa Bernd Schlömer, der Vorsitzende der Piratenpartei. Die
       Bundestags-Fraktionen hoffen dagegen, dass sich am Bundesverfassungsgericht
       inzwischen die Stimmung geändert hat. Immerhin fiel das Urteil 2011 auch
       nur mit fünf zu drei Richterstimmen. Das Bundesinnenministerium arbeitet
       jetzt im Auftrag der vier Fraktionen einen Gesetzentwurf aus. Dieser soll
       bis zum 28. Mai vorliegen.
       
       Am 3. Juni wollen sich die Wahlrechts-Experten der Fraktionen das nächste
       Mal treffen. Und noch im Juni soll der Bundestag das Gesetz beschließen.
       Die Spitzen der beteiligten Fraktionen haben bereits grundsätzliche
       Zustimmung zu dem riskanten Projekt signalisiert. Gegenwind kommt im
       Bundestag bisher nur von der Linken. Diese war zwar eingeladen, den
       Gesetzentwurf mit zu unterzeichnen, lehnt die Einführung von Prozenthürden
       bei Wahlen aber generell ab. Sperrklauseln seien "undemokratisch", sagte
       die Abgeordnete Halina Wawzyniak, "denn sie lassen in nicht unerheblichem
       Umfang die Stimmen von Bürgern unter den Tisch fallen.
       
       17 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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