# taz.de -- Hartz IV-Bezieher in sozialen Netzwerken: Der Arbeitsagentur gefällt das
       
       > Schnüffeln Jobcenter in Facebook herum? Die Arbeitsagentur sagt, das
       > passiert nicht, fragt aber den Datenschutzbeauftragten, ob's doch ginge.
       
 (IMG) Bild: Noch schaut die Arbeitsagentur nicht durch's virtuelle Guckloch.
       
       KÖLN taz | Bei Beratungs- und Kontrollbesuchen in Jobcentern lässt der
       Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, nun auch prüfen, ob über
       Facebook oder anderen sozialen Netzwerken „Kunden“ hinterhergeschnüffelt
       wird.
       
       „Wir haben diesen Punkt in den Prüfkatalog aufgenommen“, sagte eine
       Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten der taz. Auf die Idee gebracht
       haben die Schaar-Behörde die Arbeitsvermittler selbst. „Geschäftsführer und
       behördliche Datenschutzbeauftragte von Jobcentern der Arbeitsagentur haben
       die Frage an uns herangetragen, ob sie in sozialen Netzwerken recherchieren
       dürfen“, sagte die Sprecherin.
       
       „Soziale Netzwerke sind in aller Regel keine Informationsquellen für
       Jobcenter“, heißt es in einer Stellungnahme Schaars. Nur „in absoluten
       Ausnahmefällen“ dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken von
       Hartz-IV- oder Sozialleistungsbeziehern erheben. Dann müssten jedoch
       bereits erste konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
       
       In jedem Fall müsste der Betroffene von einer Datenerhebung informiert
       werden. „Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten
       Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher
       Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen“,
       so Schaar. Bereits Recherchen mittels Suchmaschinen hält der
       Datenschutz-Beauftragte für nicht zulässig. „Betroffene, die eine
       missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten,
       können sich jederzeit an mich wenden."
       
       ## Rein technisch nicht möglich
       
       Die Ausforschung von Erwerbslosen via Facebook, Google & Co. gehöre „nicht
       zu unserer Praxis und wird auch künftig nicht dazugehören“, sagte eine
       Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Fakt ist, dass in den
       Jobcentern nicht so gehandelt wird.“ Schon rein technisch sei dies nicht
       möglich, da der Zugang zu sozialen Netzwerken auf Jobcentercomputern
       gesperrt sei.
       
       Die BA ist an 306 Jobcentern direkt beteiligt, 104 weitere werden von den
       Kommunen in Eigenregie betrieben. Auch dort hält die BA-Sprecherin
       solcherlei Nachforschungen für „extrem unwahrscheinlich“.
       
       Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat bislang keine Erkenntnisse
       darüber, dass Arbeitsagenturen soziale Netzwerke zu Recherchezwecke nutzen.
       „Wir haben keine Beschwerden in diesem Bereich“, sagte seine Sprecherin.
       Bei den Landesdatenschutzbeauftragten, die sich regelmäßig austauschen, sei
       das Problem ebenfalls noch nicht aufgetreten.
       
       24 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
 (DIR) Anja Krüger
       
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