# taz.de -- Gericht zu Googles Kundendaten: FBI darf mitlesen
       
       > Auch ohne konkreten richterlichen Beschluss muss Google in den USA
       > FBI-Anfragen zu Kundendaten bearbeiten. Die Praxis ist höchst umstritten.
       
 (IMG) Bild: Hier landen die Nutzerdaten: FBI-Hauptquartier in Washington.
       
       SAN FRANCISCO ap | Suchmaschinenbetreiber Google muss der amerikanischen
       Bundespolizei FBI weiter auch ohne richterlichen Beschluss auf Anfrage
       Kundendaten zur Verfügung stellen. Das entschied eine Bundesrichterin in
       San Francisco. Sie ließ Verfassungsbedenken von Google nicht gelten. Die
       Anordnung gilt zunächst, bis ein Berufungsgericht in der Sache entscheidet.
       Von Datenschützern kam Kritik, da die Entscheidung eine höchst umstrittene
       Praxis stützt.
       
       Das FBI fordert in eigenem Ermessen mit sogenannten Nationalen
       Sicherheitsschreiben Daten von Telekommunikations- und Internetfirmen sowie
       Banken und anderen Institutionen an. Den Unternehmen ist es bislang
       verboten, den Empfang solcher Schreibens öffentlich zu machen. Auch die
       Kunden, deren Daten weitergegeben werden, dürfen nicht informiert werden.
       
       Die Praxis basiert auf dem sogenannten Patriot Act, den der US-Kongress
       nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen hatte. Im Jahr
       2011 forderte die Bundespolizei mit 16 511 „Sicherheitsschreiben“
       Informationen über 7201 Personen an.
       
       Die Anordnung von Bezirksrichterin Susan Illston erging bereits am Dienstag
       in einem nichtöffentlichen Verfahren. Die Nachrichtenagentur AP erhielt die
       Gerichtsakten am Freitag. Konkret geht es um 19 Sicherheitsschreiben, die
       Google anficht. Aus den Akten geht nicht hervor, welche Informationen das
       FBI genau damit angefordert hat, auch nicht, über wen.
       
       ## Bürgerechtler enttäuscht
       
       Die Richterin entschied, dass Google bis zur Entscheidung des
       Berufungsgerichts die geforderten Informationen liefern müsse, wenn die
       Firma nicht einen Formfehler des FBI nachweisen könne. Nach
       eidesstattlichen Versicherungen von zwei FBI-Beamten entschied die
       Richterin, dass mindestens 17 der 19 Sicherheitsschreiben in Ordnung seien.
       Bei den beiden anderen forderte sie zusätzliche Informationen an. Google
       könnte den Spruch der Richterin anfechten. Das Unternehmen lehnte eine
       Stellungnahme ab.
       
       Die [1][Electronic Frontier Foundation] äußerte sich kritisch über die
       Entscheidung. Die Stiftung hatte im März bei derselben Richterin in einem
       anderen Verfahren gegen die Sicherheitsschreiben ein kritisches Urteil
       erreicht. Damals entschied Illston, die Klausel, dass die Briefe geheim
       gehalten werden müssen, sei ein Verstoß gegen die Presse- und
       Meinungsfreiheit.
       
       „Wir sind enttäuscht, dass dieselbe Richterin, die diese Schreiben für
       verfassungswidrig erklärt hat, nun entscheidet, dass man sich trotzdem
       daran halten muss“, sagte Stiftungsanwalt Kurt Opsah. Bis zur Entscheidung
       des Berufungsgerichts könne es noch viele Monate dauern, fügte er hinzu.
       
       Schon 2007 hatte eine Untersuchung des Justizministeriums ergeben, dass das
       FBI die Briefe oft missbräuchlich nutzte. So würden Informationen auch ohne
       die nötige Autorisierung und auch ohne Gefahr im Verzuge angefordert.
       Danach verschärfte das FBI die Regeln.
       
       1 Jun 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.eff.org/
       
       ## TAGS
       
 (DIR) FBI
 (DIR) Google
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Yahoo
 (DIR) Google
 (DIR) Schwerpunkt Meta
 (DIR) Mozilla
 (DIR) Amazon
 (DIR) Google
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Yahoo-Angebot geht offline: Altavista gibt Suche auf
       
       Einst brachte Altavista die Web-Suche mit auf den Weg. Doch die Konkurrenz
       war einfach besser. Am Montag wird die Suchmaschine abgeschaltet.
       
 (DIR) Google verbeitet Datenbrillen-App: „Glass“ darf keine Gesichter erkennen
       
       Nach Vorgaben des Konzerns soll das Fotografieren mit Googles Datenbrille
       eingeschränkt werden. Die Gesichtserkennungs-App wird verboten – derzeit.
       
 (DIR) Hartz IV-Bezieher in sozialen Netzwerken: Der Arbeitsagentur gefällt das
       
       Schnüffeln Jobcenter in Facebook herum? Die Arbeitsagentur sagt, das
       passiert nicht, fragt aber den Datenschutzbeauftragten, ob's doch ginge.
       
 (DIR) Mozilla für Mobiltelefone: „Software ist mächtiger als Gesetze“
       
       Wer Kontrolle über seine Daten hat, kann den Kühlschrank die Milch
       bestellen lassen, sagt Mozilla-Chefin Mitchell Baker. Sie will eine
       Ergänzung zum Konsum bieten.
       
 (DIR) Steuerhinterziehung in Großbritannien: Google in Erklärungsnot
       
       In Großbritannien wächst die Wut auf Unternehmen, die legal Steuern
       hinterziehen. Vor allem die US-Konzerne Google und Amazon geraten unter
       Druck.
       
 (DIR) BGH-Urteil gegen Google: Suchmaschine muss löschen
       
       Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Googles automatische
       Vervollständigung im Einzelfall rechtswidrig ist. Der Konzern muss nun
       handeln.