# taz.de -- Grundsatzurteil zu Studiengebühren: 500 Euro sind bezahlbar
       
       > Studiengebühren sind grundsätzlich zulässig – wenn sie sozialverträglich
       > ausgestaltet werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Studiengebühren sind rechtens – nur wurden sie inzwischen ohnehin wieder abgeschafft. Die Proteste halfen, wie hier in Thüringen.
       
       FREIBURG taz | Studiengebühren sind zulässig, wenn sie sozial abgefedert
       werden. Unzulässig sind aber Studiengebühren, die nur von auswärtigen
       Studierenden verlangt werden. Das stellte jetzt der Erste Senat des
       Bundesverfassungsgerichts in einer Grundsatzentscheidung fest. Konkret ging
       es um Studiengebühren in Bremen.
       
       Studiengebühren waren bis 2005 durch ein rot-grünes Bundesgesetz verboten.
       Dann kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot, weil keine
       bundeseinheitliche Regelung erforderlich sei. In der Folge führten sieben
       Länder Studiengebühren ein, die nun aber wieder abgeschafft werden, zuletzt
       in Bayern und Niedersachsen.
       
       Die Karlsruher Entscheidung von 2005 enthielt zwar Appelle an die
       Landesgesetzgeber, Studiengebühren sozial auszugestalten, das waren aber
       keine rechtlichen Vorgaben. Solche Vorgaben enthält nun erstmals die
       aktuelle Karlsruher Entscheidung. Danach dürfen Studiengebühren „nicht
       prohibitiv wirken“ und müssen „sozialverträglich gestaltet“ sein.
       
       Die bislang üblichen 500 Euro Gebühr pro Semester sind nach Karlsruher
       Ansicht keine „unüberwindliche soziale Barriere“. Schließlich habe es keine
       erkennbare „Gebührenflucht“ aus Ländern mit Studiengebühren an
       gebührenfreie Unis gegeben. Doch auch bei diesem Betrag seien soziale
       Begleitmaßnahmen erforderlich, zum Beispiel „angemessen ausgestaltete
       Studiendarlehen“ sowie Ausnahme-, Ermäßigungs- und Erlassregelungen für
       Härtefälle.
       
       Die Bremer Gebührenregelung scheiterte schon aus einem anderen Grund. Nach
       dieser sogenannten Landeskinder-Regelung konnten Studenten mit Wohnsitz in
       Bremen 14 Semester gebührenfrei studieren, auswärtige Studierende mussten
       schon ab dem dritten Semester 500 Euro bezahlen. Dagegen klagten an der
       Bremer Uni drei Studierende aus Cuxhaven, Oldenburg und Verden. Das Bremer
       Verwaltungsgericht setzte die Gebühren für Auswärtige aus.
       
       Tatsächlich entschied Karlsruhe nun, dass eine Ungleichbehandlung von
       Studierenden nach dem Wohnort nicht gerechtfertigt ist – auch nicht um sie
       zum Umzug nach Bremen zu bewegen, was dem Stadtstaat Vorteile beim
       Länderfinanzausgleich gebracht hätte. Wegen rechtlicher Zweifel hatte
       Bremen die Landeskinder-Regelung 2010 wieder abgeschafft.
       
       28 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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