# taz.de -- ENERGIE: Locker über die sieben Prozent
       
       > 227.748 gültige Stimmen für das Energie-Volksbegehren. Initiatoren
       > fordert Entscheid am 22. September.
       
 (IMG) Bild: Sieht hübsch aus, bisher hat Berlin nur ein einziges davon: Windrad in Pankow.
       
       Das offizielle Endergebnis des Energie-Volksbegehrens ist da: 271.496
       Unterschriften hat der Energietisch bei der Landesabstimmungsleiterin
       eingereicht.
       [1][//www.wahlen-berlin.de/Abstimmungen/VB2013_NEnergie/presse/20130625.pdf
       ?sel1=5059&sel2=1500:227.748 waren nach der Überprüfung durch die
       Bezirksämter gültig.] Somit haben 9,2 Prozent der wahlberechtigten
       BerlinerInnen das Volksbegehren unterschrieben. Mindestens nötig für einen
       Erfolg
       [2][//www.wahlen-berlin.de/wahlinfos/recht/Abstimmungsgesetz.pdf:sind
       sieben Prozent].
       
       Nun stehen zwei Möglichkeiten offen: Entweder es gibt in den kommenden vier
       Monaten einen Volksentscheid oder das Abgeordnetenhaus übernimmt [3][den
       Gesetzentwurf des Energietisches]. Dieser sieht die Gründung von zwei
       kommunalen Unternehmen vor: Zum einen soll das Land mit einem Stadtwerk in
       Zukunft möglichst viele Haushalte in der Stadt als Kunden gewinnen, sie
       ausschließlich mit erneuerbaren Energien versorgen und die
       Energieeinsparung fördern, etwa durch energetische Gebäudesanierungen.
       Zweitens soll Berlin mit einem kommunalen Betreiber alles daran setzen, das
       Stromnetz von Vattenfall zurückzukaufen.
       
       Diesen Stromnetzbetreiber gibt es bereits, er heißt Berlin Energie und
       bewirbt sich [4][unter der Regie von Umweltsenator Michael Müller] (SPD)
       nicht nur um die Konzessionen für das Gas-, sondern auch für das Stromnetz.
       Deren Übernahme könnte nicht einmal ein erfolgreicher Volksentscheid
       erzwingen. Denn EU-Recht schreibt vor, dass Kommunen ihre Konzessionen
       ausschreiben und im Wettbewerbsverfahren vergeben müssen. Für dieses
       Verfahren ist [5][in Berlin Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos)
       zuständig]. Wenn Berlin seine Netze übernehmen will, dann muss Berlin
       Energie Nußbaum das beste Angebot aller Bewerber vorlegen.
       
       ## Sondersitzung nötig
       
       Dafür erhöhte das erfolgreiche Volksbegehren den politischen Druck. Doch
       der zugehörige Gesetzentwurf macht auch konkrete Vorgaben für die
       Ausgestaltung der beiden neuen Unternehmen, etwa zur Besetzung von deren
       Aufsichtsgremien: Neben Senatsmitgliedern und ArbeitnehmerInnen sollen dort
       direkt gewählte VertreterInnen der Verbraucher sitzen. Vor allem das stößt
       bei der Koalition aus SPD und CDU auf Widerspruch, [6][wenngleich der
       Landesvorstand der SPD die Übernahme des Volksbegehrens empfohlen hat].
       Letzteres scheint unwahrscheinlich, vor allem weil [7][die CDU die
       Rekommunalisierung der Energieversorgung kritisch sieht].
       
       Kommt es zum Volksentscheid, muss der Senat bis 19. Juli einen Termin
       hierfür festsetzen. Der Energietisch bekräftigte am Dienstag seine
       Forderung nach einer Kopplung mit der Bundestagswahl am 22. September. Das
       spare Kosten und sorge für eine hohe Beteiligung bei einer der wichtigsten
       Zukunftsfragen. In diesem Falle müsste das Abgeordnetenhaus in seiner
       Sommerpause eine Sondersitzung einberufen, um eine Position zum
       Volksentscheid zu verabschieden. Für einen erfolgreichen Entscheid
       [8][//www.wahlen-berlin.de/wahlinfos/recht/Abstimmungsgesetz.pdf:müssten
       mindestens 621.000 wahlberechtigte BerlinerInnen] dem Gesetzentwurf des
       Energietisches ihre Stimme geben und dabei gegenüber den ablehnenden
       Stimmen in der Mehrheit sein.
       
       25 Jun 2013
       
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