# taz.de -- Bundestag entscheidet über Biopatente: Keine Schutzrechte für Rassekatzen
       
       > Der Bundestag verbietet Patente auf Pflanzen und Tiere aus
       > konventioneller Zucht. Das gilt nicht für Lebewesen, die gentechnisch
       > verändert wurden.
       
 (IMG) Bild: Genetisch veränderte Leuchtkatzen. Sie könnten weiter patentier bleiben.
       
       BERLIN taz | Das Deutsche Patent- und Markenamt darf künftig keine Patente
       auf Tiere und Pflanzen aus konventioneller Zucht mehr erteilen. Das hat der
       Bundestag am Donnerstag beschlossen. „Damit wird eine zentrale Forderung
       der Zivilgesellschaft erfüllt“, erklärte die Initiative „Keine Patente auf
       Saatgut!“, die von Organisationen wie Greenpeace und Misereor getragen
       wird. Patentierbar bleiben jedoch Lebewesen, die durch gentechnische
       Veränderung erzeugt wurden.
       
       Die Kritiker lehnen Patente auf Lebewesen jeglicher Herkunft aus
       moralischen Gründen ab. Sie befürchten aber auch, dass diese exklusiven
       Nutzungsrechte Monopole beispielsweise in der Saatgutbranche fördern. Denn
       patentgeschützte Lebewesen dürfen nur weitergezüchtet werden, wenn die
       Hersteller einverstanden sind.
       
       Der US-Konzern Monsanto zum Beispiel kann dafür so hohe Gebühren verlangen,
       dass es sich vor allem für kleine Zuchtfirmen nicht lohnt, die Pflanzen
       weiterzuentwickeln. Dabei müsste eigentlich dringend Saatgut an den
       Klimawandel angepasst werden, um Hunger in Entwicklungsländern zu
       verhindern.
       
       ## Kritiker hoffen auf europäische Gesetze
       
       Dennoch hat das Europäische Patentamt (EPA) den Aktivisten zufolge bereits
       Patente auf rund 100 Lebewesen erteilt, die ohne Genmanipulation erzeugt
       wurden. Aufsehen erregte zuletzt das Schutzrecht für Monsanto auf einen
       biologisch gezüchteten Brokkoli, der wegen seiner Form besonders leicht zu
       ernten sein soll. Daran wird die jetzt vom Bundestag beschlossene Änderung
       des Patentgesetzes nichts ändern.
       
       Denn das EPA unterliegt europäischen Gesetzen. Das Deutsche Patent- und
       Markenamt dagegen hat bisher kaum solche Anträge erhalten. Die praktische
       Bedeutung des Bundestagsbeschlusses ist also gering. „Aber von der
       Abstimmung geht ein wichtiges Signal aus“, sagte Christoph Then von „Keine
       Patente auf Lebewesen!“
       
       Schließlich zeige sie: „Es herrscht bei allen Parteien im Bundestag
       Einigkeit darüber, dass wir dem Zugriff der Konzerne auf unsere
       Lebensgrundlagen klare Grenzen setzen müssen.“ Das sei wichtig für das
       politische Ziel, nun auch die Vorschriften für das EPA zu ändern.
       
       ## Zugriff der Konzerne beschränken
       
       Doch das Signal fällt schwächer aus, als es beispielweise die Fraktionen
       von SPD und Grüne sich wünschen. Sie hatten beantragt, auch die
       Patentierung von Erzeugnissen aus konventionell gezüchteten Tieren und
       Pflanzen zu untersagen.
       
       „Wir müssen nicht nur das Patent etwa auf Sonnenblumen verbieten, sondern
       auch auf das Öl, das aus der Pflanze gewonnen wird“, sagt der
       Agrogentechnik-Experte der Grünen, Harald Ebner. Sonst könne durch
       Ansprüche auf Produkte das Patentierungsverbot für konventionell gezüchtete
       Lebewesen umgangen werden.
       
       Die FDP, die bei der Diskussion um die Gesetzesänderung innerhalb der
       schwarz-gelben Koalition den Ton angegeben hat, sieht das anders. Würde der
       Bundestag auch Nutzungsrechte auf die Produkte aus den Pflanzen oder Tieren
       verbieten, „würde das deutsche Patentgesetz in Widerspruch zur europäischen
       Biopatentrichtlinie“ stehen, argumentiert die agrarpolitische Sprecherin
       der FDP-Fraktion, Christel Happach-Kasan. Eine „Sonderregelung für
       Deutschland“ brächte „Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen“.
       
       27 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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