# taz.de -- NRW-Verfassungsgericht rügt die FDP: Fragwürdige Wahlkampfpost
       
       > Rainer Brüderle pries 2012 in einem Schreiben an die Wähler von
       > Nordrhein-Westfalen die Arbeit der Liberalen. Das war wohl nicht
       > rechtmäßig.
       
 (IMG) Bild: Sehnsüchtig sieht der FDP-Kandidat Christian Lindner kurz vor der Landtagswahl 2012 in NRW einer entschwindenden Wählerin hinterher.
       
       KÖLN taz | Wegen unzulässiger Wahlkampfhilfe steht die
       FDP-Bundestagsfraktion unter Druck. Mit einer Briefkampagne im Vorfeld der
       nordrhein-westfälischen Landtagswahl hat sie wahrscheinlich gegen das
       Parteiengesetz verstoßen. Zu dieser Auffassung kommt der
       Verfassungsgerichtshof NRW. Es spräche „viel dafür, dass die Werbemaßnahmen
       der FDP-Bundestagsfraktion einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der
       politischen Parteien darstellen“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten
       Entscheidung der LandesverfassungsrichterInnen.
       
       Es geht um einen Brief, den FDP-Bundestagsfraktionschef Rainer Brüderle zur
       NRW-Landtagswahl im Frühjahr 2012 in die Briefkästen an Rhein und Ruhr
       werfen ließ. Auf zwei Seiten preist er die vermeintlich hervorragende
       Arbeit der Liberalen. Das war wohl nicht rechtmäßig. Fraktionen ist es zwar
       erlaubt, über ihre Arbeit zu informieren, Wahlkampfaktivitäten sind jedoch
       verboten. In Vorwahlzeiten gilt zudem ein Mäßigungsgebot.
       
       Dagegen hat die FDP-Bundestagsfraktion mit ihren „in das Kleid der
       Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion gehüllten Werbebotschaften“ verstoßen,
       befanden die NRW-VerfassungsrichterInnen. Der werbende Effekt des
       Brüderle-Briefes für die FDP sei „nicht lediglich als notwendige Folge der
       Öffentlichkeitsarbeit in Kauf genommen, sondern sogar gezielt für den
       Landtagswahlkampf eingesetzt worden“. Damit dürfte „die
       verfassungsrechtlich vorgegebene Grenze zwischen der zulässigen
       Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion und der unzulässigen Parteienwerbung“
       überschritten sein.
       
       Mit dem Brief hatte sich das Landesverfassungsgericht im Rahmen einer
       Wahlanfechtungsklage befasst. Die NPD hatte eine Annullierung und
       Neuansetzung der Landtagswahl gefordert. Dieses Ansinnen wiesen die
       RichterInnen zurück. Auch wenn sie unzulässig gewesen sei, könne nicht
       angenommen werden, „dass gerade die Werbung der FDP-Bundestagsfraktion bei
       der Landtagswahl zu einer beträchtlichen Verfälschung des Wählerwillens
       geführt haben könnte“.
       
       Auch wenn die Münsteraner Entscheidung für die FDP keine unmittelbaren
       Konsequenzen hat, könnte sie für die Partei teuer werden. Sollte auch die
       Bundestagsverwaltung zu dem Schluss kommen, dass mit dem Brüderle-Brief
       Steuergelder zweckentfremdet wurden, droht eine deftige Strafzahlung. In
       der Angelegenheit ist zudem noch eine Klage vor dem
       Bundesverfassungsgericht anhängig.
       
       29 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rainer Brüderle
 (DIR) FDP
 (DIR) Nordrhein-Westfalen
 (DIR) Verfassungsgericht
 (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
 (DIR) Kitaausbau
 (DIR) Bürgerbewegung
 (DIR) Tierschutz
 (DIR) Fünf-Prozent-Hürde
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bundestagswahl 2013: Der Drops ist noch nicht gelutscht
       
       Das Rennen scheint aktuellen Umfragen zufolge wieder offen und ein Sieg von
       Rot-Grün möglich zu sein. Doch es fehlt eine große Idee.
       
 (DIR) Fehlende Kita-Plätze in NRW: Die Tagesmütter sollen es richten
       
       Weil es in Nordrhein-Westfalen nicht genug Kita-Plätze gibt, werden die
       Eltern an teure Tagesmütter verwiesen. Einige lassen ihre Kinder da lieber
       zu Hause.
       
 (DIR) Anklage gegen Pro-Köln-Funktionäre: Gut bezahltes Gelaber
       
       Die selbsternannte „Bürgerbewegung Pro Köln“ hat Ärger mit der
       Staatsanwaltschaft. Den Rechtsextremen wird „gewerbs- und bandenmäßiger
       Betrug“ vorgeworfen.
       
 (DIR) NRW will Masthaltung regulieren: Pietät für die Pute
       
       Zuviel Antibiotika, zuviel Schmerzen: NRW will über den Bundesrat
       verbindliche Standards für die Putenmast durchsetzen. Die CDU nennt das
       einen „Schau-Antrag“.
       
 (DIR) Rainer Brüderle im Sommerinterview: Einer, der die Veilchen-Frage stellt
       
       Beim ARD-Sommerinterview präsentiert der lädierte FDP-Spitzenkandidat sein
       Wortbesteck. Es reicht für ein Tischfeuerwerk vager Metaphern.