# taz.de -- Kommentar Prügelpolizist: Schläger vom Dienst
       
       > Das Urteil gegen den Münchner Polizisten, der die 23-jährige Teresa Z.
       > krankenhausreif schlug, ist zu milde. Gegen ihn wurde schon mal
       > ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Teresa Z. mit ihrem Anwalt im Gerichtssaal.
       
       Zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro: So
       lautet das Urteil, das am Dienstag im Prozess gegen den Münchner Polizisten
       Frank W. gesprochen wurde, der im Januar die 23-jährige Teresa Z. auf der
       Wache grundlos krankenhausreif schlug.
       
       Das ist ein viel zu mildes Urteil. Denn es bedeutet, dass der Beamte
       weiterhin als Polizist tätig sein darf – erst bei einer Verurteilung zu
       einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten würde er automatisch aus
       dem Dienst entfernt.
       
       Es war nicht das erste Mal, dass Frank W. sich als grobe Fehlbesetzung
       erwies. Bereits 2010 wurde wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt
       gegen ihn ermittelt – in einem ganz ähnlich gelagerten Fall. Auch damals
       hatte eine junge Frau die Polizei gerufen, in der Hoffnung diese sei in der
       Lage, in einem vorausgegangenen Streit zu schlichten. Weil die Polizisten
       ihr aber nicht zuhörten, wurde sie wütend. Daraufhin drückte sie Frank W.
       gegen ein parkendes Auto und schlug ihr – so die Aussage – den Kopf fest
       gegen das Dach. Die Frau war im sechsten Monat schwanger.
       
       Das Ermittlungsverfahren wurde damals eingestellt. Weil die Zeugen keine
       Angaben machen wollten, konnte der Schlag nicht nachgewiesen werden. Teresa
       Z. hingegen hatte sichtbare Beweise. Im Krankenhaus schoss sie ein Foto von
       ihrem lädierten Gesicht: Der Polizist hatte ihr in der Zelle das Nasenbein
       gebrochen, obwohl sie bereits fixiert auf einer Pritsche lag.
       
       Vor Gericht war sich der Polizist keiner Schuld bewusst und blieb bei
       seiner absurden Behauptung, er habe aus Notwehr gehandelt. Das bedeutet,
       dass Frank W. immer wieder so handeln würde. Damit stellt er eine Gefahr
       für die Allgemeinheit dar und gehört dringend aus dem Polizeidienst
       entfernt – sogar aus dem bayerischen.
       
       7 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marlene Halser
       
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