# taz.de -- Anklage erhoben im Fall Teresa Z.: Mindestens ein Faustschlag
       
       > Einer jungen Frau wurde im Januar auf einer Polizeiwache in München das
       > Gesicht zerschlagen. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen
       > den Beamten.
       
 (IMG) Bild: Polizeiliche Prügelattacke? Nun beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft München mit dem Fall.
       
       MÜNCHEN taz | Im Januar hatte ein Polizeibeamter der 23-Jährige
       Tierarzthelferin, die fixiert in einer Zelle im Keller der Polizeistation
       lag, das Nasenbein gebrochen. Der Fall ging durch die Medien, weil Teresa
       Z. ihr demoliertes Gesicht fotografierte und anschließend an die
       Öffentlichkeit ging.
       
       Nun hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Beamten erhoben.
       Ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin bestätigt, dass der Polizist
       der jungen Frau ohne Rechtfertigung mindestens einen Faustschlag ins
       Gesicht versetzt hat.
       
       Rechtsanwalt Franz J. Erlmeier, der die junge Frau vertritt, wollte sich
       noch nicht zu der Anklage äußern. Man habe die Pressemitteilung der
       Staatsanwaltschaft wohlwollend zur Kenntnis genommen, sagte eine
       Mitarbeiterin der taz. Jedoch habe man noch keine Akteneinsicht erhalten.
       Auch die Anklageschrift sei noch nicht zugestellt worden.
       
       Die junge Frau selbst hatte damals in den frühen Morgenstunden die Polizei
       gerufen, weil sie mit ihrem Freund in Streit geraten war. Während der Fahrt
       auf die Polizeistation 21 (München Au) eskalierte die Situation.
       
       Weil die Polizisten ihr das Telefon abnehmen wollten, trat Teresa Z. um
       sich und beschimpfte die Beamten. Daraufhin wurden der 23-Jährigen
       Handschellen angelegt. Nach der Ankunft wurde sie in die Zelle gebracht und
       dort auf einer Pritsche fixiert. Dort bespuckte sie einen Beamten,
       woraufhin dieser zuschlug.
       
       ## Der Beamte will aus Notwehr gehandelt haben
       
       Er habe aus Notwehr gehandelt, gab der Beschuldigte später zu Protokoll.
       Angeblich habe Teresa Z. einen Kopfstoß in seine Richtung ausführen wollen.
       Das rechtsmedizinische Gutachten geht jedoch davon aus, dass „diese
       Handlung strafrechtlich nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist“. Teresa
       Z. erlitt einen Nasenbein- und Augenhöhlenbruch. Das Polizeipräsidium
       München hat den Mann vom Dienst suspendiert.
       
       Neben den Ermittlungen gegen den Beamten wird weiter auch gegen Teresa Z.
       wegen Beleidigung und Körperverletzung ermittelt. Nach dem Vorfall
       durchsuchte die Polizei zudem Teresa Z.s Wohnung nach Drogen. Auch ein
       festgenommener Bekannter wurde nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung
       intensiv zum angeblichen Drogenkonsum der jungen Frau befragt. Rechtanwalt
       Erlmeier hatte in diesem Zusammenhang mehrfach beklagt, man wolle seine
       Mandantin absichtlich in ein schlechtes Licht rücken.
       
       Gleichwohl blieb der Fall für die bayerische Polizei nicht folgenlos:
       Bereits Ende April hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem
       Münchner Polizeipräsidium die Ermittlungen in dem Fall entzogen und auf das
       Landeskriminalamt übertragen, nachdem sich Münchens Polizeipräsident
       Wilhelm Schmidbauer in einem Interview schützend vor seine Beamten gestellt
       hatte.
       
       21 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marlene Halser
       
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