# taz.de -- Gesetz zum Kauf von Ackerland: Ungarns Land in Ungarnhand
       
       > Ein neues Gesetz macht den Grunderwerb für Ausländer faktisch unmöglich.
       > Der rechtsextremen Jobbik-Partei ist die Linie noch nicht hart genug.
       
 (IMG) Bild: Wenn es nach der Regierung geht, sollen Ausländer in Ungarn weitgehend daran gehindert werden, Ackerland zu kaufen.
       
       WIEN taz | Ungarns neues Bodengesetz wird der EU noch viel Kopfzerbrechen
       bereiten. Im kommenden Mai läuft die Übergangsfrist ab, die es Ungarn
       erlaubte, EU-Bürger vom Kauf von Ackerland auszuschließen. Ein unlängst
       beschlossenes Gesetz verlängert dieses Kaufverbot de facto. Und es
       ermöglicht die Enteignung ausländischer Landwirte, die die strengen
       Bedingungen nicht erfüllen.
       
       Premier Viktor Orbán lanciert kein Gesetzesvorhaben, ohne an die
       nationalistischen Gefühle seiner Landsleute zu appellieren. Daher rief er
       den „Krieg gegen Spekulanten“ aus, bevor das Landgesetz ins Parlament
       geschickt wurde. Vor allem Österreicher stehen im Verdacht, in den letzten
       20 Jahren Land Grabbing betrieben und sich illegal Ackerflächen verschafft
       zu haben. Es wird geschätzt, dass zwischen 15 und 20 Prozent der
       landwirtschaftlichen Nutzfläche in Ungarn von ausländischen Bauern und
       Unternehmen bewirtschaftet werden.
       
       Bis 1994 war der Landverkauf an Ausländer nicht geregelt. Der Preis eines
       Hektars Ackerland betrug damals etwa ein Hundertstel dessen, was ein
       Landwirt in Österreich für die gleiche Fläche hinlegen musste. 1994 wurde
       Ausländern der Landerwerb verboten. Mit dem Ende der Übergangsfrist zehn
       Jahre nach Ungarns EU-Beitritt, im Mai 2014, muss der Markt geöffnet
       werden.
       
       Orbán ist bekannt dafür, dass er jedes Gesetzesvorhaben von Juristen auf
       EU-Kompatibilität prüfen lässt. Wenn es schon dem Geist von Brüssel
       widerspricht, soll es zumindest juristisch unanfechtbar sein. So stellt das
       neue Bodengesetz Bedingungen auf, die unerwünschte Ausländer weiter daran
       hindern, in Ungarn Landwirtschaft auf eigenem Boden zu betreiben.
       
       EU-Bürger dürfen künftig Ackerland nur kaufen, wenn sie eine in Ungarn
       anerkannte Ausbildung als Landwirt nachweisen können. Auf welche
       ausländische Ausbildung das zutrifft, ist noch nicht festgelegt. Sollte der
       Nachweis nicht gelingen, dann kommen nur jene EU-Bürger zum Zug, die
       mindestens drei Jahre in Ungarn auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
       Landwirtschaft oder Viehzucht betrieben haben.
       
       ## Der Staat hat ein Vorkaufsrecht
       
       Doch selbst dann dürfte der Ankauf in den meisten Fällen wohl scheitern.
       Denn der Staat sichert sich ein Vorkaufsrecht. Wenn er darauf verzichtet,
       geht das Vorkaufsrecht auf die Nachbarn, ortsansässige Bauern und
       schließlich alle Landwirte in einem Umkreis von 20 Kilometern über. Den
       Preis legt die Grundverkehrskommission nach ortsüblichen Kriterien fest.
       Auch wenn er mehr bietet, kann der ausländische Interessent sich nicht
       dagegen durchsetzen. Die EU dürfte das als Eingriff in die Vertragsfreiheit
       beanstanden.
       
       Die rechtsextreme Partei Jobbik fand diese Bestimmungen noch zu weich,
       schmähte die Fidesz-Regierung als Verräter an der „heiligen, ungarischen
       Erde“ und inszenierte bei der Abstimmung einen theatralischen Protest gegen
       den „Ausverkauf an die zionistische Mafia“.
       
       Die Opposition links von Fidesz stößt sich an der Praxis, Ländereien „im
       öffentlichen Interesse“ zu enteignen und staatliche Liegenschaften an Kader
       und Verwandte von Fidesz-Funktionären zu verpachten. Leute, die mit
       Landwirtschaft wenig zu tun hatten, gewinnen durch Grund und Boden
       ökonomischen Einfluss in ihren Gemeinden. Die Grünen (LMP) sprachen von
       einem neuen Feudalsystem von „Landlords“.
       
       13 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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