# taz.de -- Gericht kappt Flugroute in Frankfurt: Nicht so weit nach Süden abheben
       
       > Mehrere Gemeinden und Privatpersonen haben mit einer Klage gegen die
       > Südumfliegung in Frankfurt/Main Erfolg. Aber nicht, weil es lärmt
       
 (IMG) Bild: Für einige Gemeinden um Frankfurt wird es künftig mehr Ruhe geben – aus Sicherheitsgründen
       
       FRANKFURT/MAIN taz | Nach dem Nachtflugverbot 2011 hat der Hessische
       Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstagabend nun auch einen Stopp der
       sogenannten Südumfliegung am Frankfurter Flughafen verfügt. Maschinen mit
       nördlicher Reiserichtung drehten seit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn
       nach dem Start eine scharfe Südkurve, um erst danach und in größerer Höhe
       nach Norden umzuschwenken. Damit sollte eine weitere Lärmbelästigung für
       die Kommunen direkt westlich des Flughafens gemindert werden, auf Kosten
       zahlreicher Gemeinden im Südwesten.
       
       Unterstützt vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium hatten acht
       Gemeinden sowie fünf Privatbürger gegen die Route geklagt. Von täglich etwa
       700 Flugzeugen donnerten bisher, je nach Windrichtung, 150 über ihre
       Dächer. Dies hat nicht nur infernalischen Lärm für die Bürger zur Folge. Es
       bedeutete für die Gemeinden auch handfeste finanzielle Einbußen, weil
       gewisse Grundstücke nicht mehr ohne weiteres als Wohngebiete ausgewiesen
       werden konnten.
       
       Die Vorsitzende Richterin betonte, bei der Planung von Flugrouten hätten
       der Betreiber sowie das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) einen
       komfortablen Ermessensspielraum. Entscheidend sei, ob über die gewählte
       Route der geplante Verkehr „sicher und flüssig“ abgewickelt werden könne.
       In diesem Fall aber habe die Festlegung auf eine Südumfliegung nicht den
       rechtlichen Anforderungen entsprochen. Entworfen hatte die schließlich vom
       BAF verordnete Route die Deutsche Flugsicherung (DFS) zusammen mit der
       Fluglärmkommission.
       
       Die nun stillzulegende Route wurde gewählt, um mögliche Kollisionen mit
       anderen Flugzeugen auszuschließen, die auf der Nordwestbahn durchstarten
       müssen – was bis zu 40-mal im Jahr vorkommen soll. Mit der Südumfliegung
       hätte vor allem ein Parallelbetrieb gewährleistet werden sollen, mit dem
       die Kapazität des Flughafens auf 126 Flugbewegungen pro Stunde erweitert
       worden wäre – gegenüber nur 96 Bewegungen vor dem Bau der Nordwestbahn.
       
       ## Parallelstartverbot seit Juni
       
       In der Praxis drehten aber viele Piloten zu weit nach Süden, weshalb die
       DFS schon im Juni keine parallelen Starts mehr genehmigt hatte. Überdies
       verwiesen die Kläger auf eine „riskante Annäherung“ zweier Maschinen im
       Jahr 2011, bei der sich gezeigt habe, dass die Südumfliegung keineswegs den
       Verkehr „sicherer“ mache.
       
       Das Gericht war aber der Ansicht, dass das Ziel einer sicheren Erhöhung des
       Flugverkehrs mithilfe der Südumfliegung nicht zu erreichen ist. Zwar
       argumentierte die DFS, der Fehler ließe sich durch korrekt programmierte
       Bordcomputer vermeiden. Die Richterin aber entschied, ein „sicherer
       Betrieb“ sei „in absehbarer Zeit“ nicht zu leisten.
       
       Zwar kann es noch eine Weile dauern, bis neue Routen ausgearbeitet sind –
       die Freude in der betroffenen Region ist aber jetzt schon so groß wie die
       Überraschung über das Urteil: „Auf diesen Ausgang haben wir gehofft, aber
       wir haben nicht mit ihm gerechnet“, erklärte der Bürgermeister der
       betroffenen Gemeinde Trebur, Carsten Sittmann (CDU).
       
       Das Urteil könnte ein Ende der Willkür bei der Festlegung der Routen
       bedeuten. Wenn der Flughafen und das Bundesamt künftig Planungssicherheit
       wollen, sollten sie rechtzeitig die betroffenen Gemeinden mit einbeziehen.
       
       4 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Arno Frank
       
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