# taz.de -- Urteil: Keine Flugverbotszone überm Müggelsee
       
       > Das Oberverwaltungsgericht lehnt ein Verbot der Müggelseeroute ab.
       > Umweltverbände kündigen Revision an.
       
 (IMG) Bild: Bald nicht mehr so friedlichwie jetzt: der Müggelsee.
       
       Keine neue Flugverbotszone für den BER: Das Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Freitag alle Klagen gegen die Flugroute
       über den Müggelsee abgewiesen. Sowohl für den Müggel- als auch den Wannsee
       hätten die Routenplaner keine gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfungen
       vornehmen müssen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
       
       Genau das hatten neun Anwohner, die Deutsche Umwelthilfe und die
       Naturfreunde Berlin als Kläger gefordert. Im vergangenen Januar hatte das
       OVG die Flugroute über den Wannsee gestoppt – nicht aus Lärmschutzgründen
       oder wegen unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfungen, sondern weil die
       zuständigen Bundesbehörden nicht hinreichend in den Blick genommen hätten,
       welches Risiko ein Flugzeugabsturz für den Atom-Forschungsreaktor am
       Wannsee bedeuten könnte.
       
       Für den Freitag rechneten Beobachter mit einer weiteren Niederlage für das
       zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Sogar Brandenburgs
       Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider (SPD) hatte kurz vor dem Urteil
       betont, Wohl und Wehe der Müggelsee-Route hätten keine Auswirkung auf die
       Festlegung des BER-Eröffnungstermins, für den bis September ein Zeitplan
       vorliegen soll.
       
       Doch es kam anders als erwartet. Das Gericht gab der Auffassung des BAF
       Recht: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei demnach nur für den Neubau
       eines Flughafens und damit für das Planfeststellungsverfahren vorgesehen,
       nicht aber für die Festsetzung und Änderungen der Flugrouten.
       
       Selbst die starken Abweichungen der im Januar 2010 vorgestellten Flugrouten
       vom Planfeststellungsbeschluss gäben keinen Anlass zur Beanstandung.
       
       Öffentlichkeit und Anwohner gingen viele Jahre davon aus, dass Flugzeuge
       von beiden Bahnen des BER geradeaus abfliegen würden, die Präsentation
       abknickender Routen im Jahr 2010 war für viele ein Schock. Neben den
       Umwelt- hatten die Kläger nun auch Lärmschutzaspekte vorgebracht – doch
       auch unter diesen halte die Müggelsee-Route der rechtlichen Überprüfung
       stand, so das OVG am Freitag.
       
       Der stellvertretende Landesvorsitzende der Naturfreunde Berlin, Uwe Hiksch,
       sagte, er sei „völlig überrascht und enttäuscht von der Deutlichkeit des
       Urteils“. Alle Kläger seien weiter überzeugt, dass Flugzeuge den Müggelsee
       nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung überfliegen dürften. Dafür würden
       Anwohner, Naturfreunde und Deutsche Umwelthilfe in Revision gehen, sobald
       die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Diesen Weg hat das OVG „wegen
       der grundsätzlichen Bedeutung“ der Klage freigegeben. Außerdem kündigte
       Hiksch an, dass die Naturfreunde eine Klage vor dem Europäischen
       Gerichtshof vorbereiten würden.
       
       Indessen erklärte das Linken-Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages,
       Herbert Behrens, dass das Urteil nicht überraschend komme, da das Gericht
       „den Buchstaben des Gesetzes“ folgen habe müsse. „Doch die Klage hat eine
       zentrale Schwachstelle im Luftverkehrsrecht auf die politische Agenda
       gesetzt“, so Behrens. Die Festlegung von Flugrouten müsse künftig den
       gleichen Grundsätzen unterworfen werden wie Planfeststellungsverfahren. „Es
       ist niemandem mehr zu vermitteln, dass Bürgerbeteiligung und eine
       umfassende Überprüfung der Umweltauswirkungen bei der Festlegung der
       konkreten Routen einfach unterbleiben dürfen.“
       
       14 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Puschner
       
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