# taz.de -- Streit um PKW-Maut: Merkel fährt zurück
       
       > Erneute Rolle Rückwärts: Die Kanzlerin schließt Straßengebühren nicht
       > mehr generell aus. Das Justizministerium hält dagegen.
       
 (IMG) Bild: Kommt da bald auch eine deutsche Vignette drauf?
       
       BERLIN taz | Die Kanzlerin rudert zurück. Sie schließt nun eine Pkw-Maut
       nicht mehr generell aus. „Vertrauen Sie mir, wir werden eine Lösung
       finden“, sagte sie in einem Interview. Die von der CSU geforderte „Pkw-Maut
       für Ausländer“ hält das Bundesjustizministerium aber für rechtswidrig.
       
       „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.“ Das sagte Kanzlerin Angela Merkel
       jüngst beim TV-Duell mit SPD-Konkurrent Peer Steinbrück. Doch mit diesem
       Machtwort konnte sie die Debatte nicht beenden. CSU-Chef Horst Seehofer
       hält an seinen Plänen fest. Prompt gibt die Kanzlerin nach und erklärt:
       „Kluge Politik bringt immer auch verschiedene Sichtweisen zusammen.“ Der
       ADAC, der die Maut-Pläne ablehnt, wirft Merkel „Wortbruch“ vor.
       
       Was Seehofer vorhat, ist allerdings auch rechtlich problematisch. Eine
       „Pkw-Maut für Ausländer“ verstößt eindeutig gegen europäisches Recht.
       Danach ist grundsätzlich „jede Diskriminierung aus Gründen der
       Staatsangehörigkeit verboten“. Es gibt auch keinen anderen EU-Staat, in dem
       eine Maut nur von Ausländern erhoben wird.
       
       Früher forderte die CSU keine Maut für Ausländer, sondern eine allgemeine
       Maut mit einer Kompensation für deutsche Autofahrer. Vermutlich wird die
       CSU in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl auch zu dieser
       Forderung zurückkehren. Diskutiert wird dabei vor allem über eine
       entsprechende Kürzung der Kfz-Steuer. Wenn eine Jahres-Vignette zum
       Beispiel 100 Euro kostet, würde die Kfz-Steuer als Ausgleich um 100 Euro
       reduziert.
       
       Zusammen betrachtet, wirken die Maßnahmen wie eine versteckte
       Diskriminierung von Ausländern. Es wird zwar eine Maut für alle eingeführt,
       aber nur die Deutschen erhalten einen Ausgleich, sodass die zusätzlichen
       Mittel für den Straßenbau am Ende nur von Autofahrern aus dem Ausland
       aufgebracht werden. Dementsprechend sieht das Bundesjustizministerium in
       einem Vermerk, der der taz vorliegt, „europarechtlich erhebliche Risiken“.
       Denn auch eine „Umgehung“ des Diskriminierungsverbots sei unzulässig.
       
       ## Kompensation durch Kfz-Steuer?
       
       In Deutschland hat die EU-Kommission 2006 eine Kompensationslösung nach der
       Einführung der Lkw-Maut beanstandet. Geplant war, dass Spediteure
       Quittungen von deutschen Tankstellen einreichen können, um sich die
       bezahlte Mineralölsteuer erstatten zu lassen. Die EU-Kommission sah darin
       eine Bevorzugung von deutschen Spediteuren, da diese eher im Inland tanken
       als Lkw-Fahrer aus dem Ausland.
       
       Stattdessen hat der Bundestag anschließend die Kfz-Steuer für deutsche
       Laster auf das von der EU vorgegebene Minimum abgesenkt. Diese Kompensation
       hat auch die EU-Kommission akzeptiert. Eine Kompensation bei der Kfz-Steuer
       scheint also im Prinzip durchaus möglich zu sein.
       
       10 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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